Vielen Dank, dass Sie sich für ein Abonnement bei Perfex angemeldet haben. Indem Sie eine Bestellung aufgeben, diese Vereinbarung durch Klicken akzeptieren oder einen Perfex-Dienst oder damit verbundene Dienste nutzen oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen („Vereinbarung“) in vollem Umfang einverstanden. Wenn Sie einen Perfex-Dienst oder damit verbundene Dienste im Namen eines Unternehmens oder einer anderen Organisation nutzen, dann bezeichnet „Kunde“ oder „Sie“ diese Organisation, und diese Organisation ist durch Sie an diese Vereinbarung gebunden. Sie versichern und garantieren, dass Sie rechtlich befugt sind, diese Vereinbarung zu schließen, und dass, wenn der Kunde eine Organisation ist, diese Vereinbarung und jede Bestellung von einem Mitarbeiter oder Vertreter mit allen erforderlichen Befugnissen geschlossen wird, um die Organisation an diese Vereinbarung zu binden.
Diese Vereinbarung gilt für Kunden mit Sitz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein und wird abgeschlossen mit:
Syntico GmbH („Perfex“)
Meußlitzer Straße 47, 01259 Dresden, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Dresden, HRB 38223
Geschäftsführer: Stefan Klöhn
Bitte beachten Sie, dass wir diese Vereinbarung wie unter Ziffer 18.10 beschrieben ändern können. Sie sollten diese Seite daher von Zeit zu Zeit überprüfen. Diese Vereinbarung regelt das Erstabonnement des Kunden und umfasst alle Bestellungen, die auf diese Vereinbarung und die Servicespezifischen Bedingungen (wie unten definiert) verweisen, sowie alle verlinkten oder referenzierten Richtlinien oder Anlagen.
Diese Vereinbarung gilt ab dem 28. November 2022.
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE PERFEX-PLATTFORM. Perfex betreibt eine cloudbasierte CRM- & ERP-Plattform, auf der den Kunden Zugang zu Diensten für die Kommunikation, Unternehmensverwaltung, Buchhaltung, Lagerlogistik, Kundenverwaltung u.ä. gewährt wird. Kunden können über das Admin-Interface ihren Zugriff auf die Perfex-Dienste verwalten, den Perfex-Dienst konfigurieren, Inhalte hinzufügen und Autorisierte Nutzer einrichten, die dann über mehrere Kanäle, einschließlich Web-Apps und Mobile Apps auf Inhalte zugreifen können.
2. DEFINITIONEN.
2.1 „Abonnementdauer” bezeichnet die anfängliche Laufzeit des Abonnements des jeweiligen Perfex-Dienstes, wie in der/den Bestellung(en) des Kunden angegeben, und jede nachfolgende Verlängerungsperiode (falls zutreffend).
2.2 „Admin-Nutzer“ bezeichnet Nutzer, die vom Kunden oder dessen Verbundenen Unternehmen speziell benannt und autorisiert werden, systemweite Administratorrechte für alle Perfex-Dienste zu besitzen, um das Kunden-Abonnement für den Perfex-Dienst zu verwalten und zu konfigurieren.
2.3 „App Store“ bezeichnet einen Store zur digitalen Verteilung von Mobilen Apps, der von einem Dritten bereitgestellt wird.
2.4 „Autorisierte Nutzer“ sind Admin-Nutzer und Registrierte Nutzer.
2.5 „Bestellung” bezeichnet alle Bestellunterlagen, die auf diese Vereinbarung verweisen.
2.6 „Dokumentation“ bezeichnet die technische Endnutzerdokumentation, die mit dem Perfex-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Die Dokumentation ist derzeit verfügbar unter https://support.perfex-crm.de und https://developers.perfex-crm.de.
2.7 „Drittanbieterdienste“ sind alle Anwendungen, Integrationen, Plugins, Software, Code, Online-Dienste, Systeme und andere Produkte, die nicht von Perfex entwickelt wurden und die in irgendeiner Weise mit dem Perfex-Dienst interagieren und (i) vom Kunden separat ausgewählt werden; oder (ii) wenn sie über Perfex bestellt oder bereitgestellt werden, von Perfex in der Bestellung als Drittanbieterdienst ausgewiesen werden.
2.8 „Inhalte“ umfassen Text, Bilder, Videos und andere Inhalte, die für die Verwendung mit dem Perfex-Dienst ausgewählt oder innerhalb des Perfex-Dienstes erstellt wurden.
2.9 „Integrationen“ umfassen Codes, Application Programming Interfaces (APIs) oder Funktionalitäten, die es dem Perfex-Dienst ermöglichen, mit Drittanbieterdiensten zu interagieren.
2.10 „Kundendaten“ sind Inhalte und alle anderen Daten, die für die Verwendung mit dem Perfex-Dienst ausgewählt wurden, mit Ausnahme von Perfex Technologie.
2.11 „Mobile Apps” sind Anwendungen für Smartphones und Tablets, die in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben sind.
2.12 „Nicht Registrierte Nutzer“ sind Nutzer, die auf den Öffentlichen Bereich zugreifen und keine Autorisierten Nutzer sind.
2.13 „Nutzungsumfang” bezeichnet die Nutzungsbeschränkungen oder sonstigen Nutzungsbeschreibungen für den Perfex-Dienst, die in der jeweiligen Bestellung (einschließlich der Beschreibung von Paketen und Features) oder in der Dokumentation enthalten sind. Dazu gehören etwaige numerische Begrenzungen für Autorisierte Nutzer und Beschreibungen der Produkt-Feature-Level.
2.14 „Plugins” sind Anwe„Öffentlicher Bereich” bezeichnet Bereiche des Perfex-Dienstes in den Web-Apps und Mobilen Apps, die für Nicht Registrierte Nutzer zugänglich sind.
2.16 „Registrierte Nutzer” sind Nutzer, die vom Kunden speziell benannt und autorisiert werden, auf den Perfex-Dienst zuzugreifen.
2.17 „Regulierte Daten“ sind: (i) Patienteninformationen sowie medizinische oder andere geschützte oder regulierte Gesundheitsinformationen, die durch Gesetze oder Vorschriften speziell für Patientendaten, Informationsmanagement für Patientenakten oder geschützte Gesundheitsinformationen geschützt sind; oder (ii) Regierungskennungen oder Finanzinformationen (einschließlich Bankkonten- oder Zahlkartennummern); oder (iii) andere Informationen, die einer Regulierung oder einem Schutz durch bestimmte Gesetze oder Vorschriften unterliegen.
2.18 „Servicespezifische Bedingungen” sind die zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen (falls vorhanden), die für einen Perfex-Dienst oder andere Produkte, Features, Dienste oder Abonnement-Pläne von Perfex gelten. Die Servicespezifischen Bedingungen sind derzeit verfügbar unter https://www.perfex-crm.de/service-specific-terms.
2.19 „Perfex-Code“ bezeichnet den Code, der von Perfex oder von Verbundenen Unternehmen von Perfex entwickelt und dem Kunden zur Nutzung in Verbindung mit dem Perfex-Dienst zur Verfügung gestellt wird, zu dem auch die von Perfex entwickelten und bereitgestellten Mobilen Apps, Software Development Kits (SDKs), Integrationen, APIs und Plugins von Perfex gehören können.
2.20 „Perfex-Dienst(e)“ umfasst die spezifischen eigenentwickelten Software-as-a-Service-Produkte von Perfex oder den Verbundenen Unternehmen von Perfex, die in der Bestellung des Kunden angegeben sind, einschließlich aller zugehörigen Perfex-Codes und Dokumentationen, mit Ausnahme von Drittanbieterdiensten.
2.21 „Perfex-Technologie” bezeichnet den Perfex-Dienst, alle damit zusammenhängenden oder zugrundeliegenden Dokumentationen, Technologien, Codes, Know-how, Logos und Vorlagen, alles, was als Teil des Supports oder anderer Dienstleistungen geliefert wird, sowie alle Aktualisierungen, Änderungen oder abgeleiteten Werke eines der vorgenannten, einschließlich etwaigen Feedbacks. Die Perfex-Technologie umfasst unter anderem die Mobilen Apps, den Perfex-Code und die Web-Apps.
2.22 „Verbundene(s) Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das von einer Partei dieser Vereinbarung kontrolliert wird, diese kontrolliert, oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, und in diesem Zusammenhang bedeutet „Kontrolle“ entweder die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Angelegenheiten des Unternehmens zu leiten, oder Inhaber von 50% oder mehr der stimmberechtigten Wertpapiere des Unternehmens zu sein.
2.23 „Vertrauliche Informationen“ umfassen Codes, Erfindungen, Know-how, Produktpläne sowie technische und finanzielle Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder aufgrund der Umstände, die mit der Offenlegung verbunden sind, und der Art der offengelegten Informationen vernünftigerweise als vertraulich gelten sollten.
2.24 „Web-Apps” sind Web-Anwendungen für den Zugriff auf die Perfex-Dienste über Web-Browser, wie in den Servicespezifischen Bedingungen näher beschrieben.
Weitere Begriffe sind in anderen Abschnitten dieser Vereinbarung oder in den entsprechenden Servicespezifischen Bedingungen, Richtlinien oder Anlagen definiert.
3. BESTELLUNGEN. Von Zeit zu Zeit können der Kunde und Perfex Bestellungen für den Kauf des Perfex-Dienstes abschließen, die auf diese Vereinbarung verweisen. Diese Bestellungen unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung und legen den oder die entsprechenden Perfex-Dienste sowie Support, Produktbeschreibungen und andere relevante Informationen fest, die für diese Bestellung und den spezifischen Perfex-Dienst gelten.
4. KONTOERÖFFNUNG UND KONTONUTZUNG.
4.1 Admin-Nutzer. Admin-Nutzer müssen sich für ein Perfex-Konto registrieren, um den Perfex-Dienst zu erhalten. Die von Admin-Nutzern übermittelten Kontoinformationen müssen korrekt, aktuell und vollständig sein. Der Kunde verpflichtet sich, die Informationen über Admin-Nutzer auf dem neuesten Stand zu halten, damit Perfex oder seine Verbundenen Unternehmen Mitteilungen, Erklärungen und andere Informationen per E-Mail oder über das Kundenkonto an Admin-Nutzer senden kann.
4.2 Registrierte Nutzer. Der Kunde kann Registrierten Nutzern (über den Perfex-Dienst) Zugang gewähren (z.B. durch Massenregistrierung, wie in der Dokumentation beschrieben), die so Zugang zu speziell dafür vorgesehenen Inhalten erhalten (nicht im Öffentlichen Bereich zugänglich, siehe unten für weitere Details). Zwischen den Parteien ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen über Registrierte Nutzer verantwortlich.
4.3 Nutzung durch Autorisierte Nutzer. Autorisierte Nutzer können Mitarbeiter, Auftragnehmer, Mitglieder, Franchisenehmer oder Dienstleister (wie Beratungs- oder Kommunikationsagenturen) des Kunden oder seiner Verbundenen Unternehmen sein, sofern ihre Nutzung nur zugunsten des Kunden oder zugunsten der Verbundenen Unternehmen des Kunden erfolgt. Kontoinformationen für Autorisierte Nutzer werden durch die Datenschutzerklärung des Kunden geregelt, und zwischen den Parteien ist der Kunde für alle nach geltendem Recht erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Autorisierte Nutzer verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung und den Zugriff aller Autorisierten Nutzer und deren Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung. Die Nutzung durch alle Autorisierten Nutzer in ihrer Gesamtheit wird auf ggfs. anwendbare Beschränkungen des Nutzungsumfangs angerechnet.
4.4 Kontosicherheit. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Nutzer-IDs, Passwörter und andere Zugangsdaten (z.B. API-Token) für den Perfex-Dienst streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergegeben werden. Wenn ein Autorisierter Nutzer nicht mehr für den Kunden arbeitet, muss der Kunde den Zugang dieser Person zu deren Konto und allen Perfex-Diensten unverzüglich sperren. Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner Konten, Passwörter oder Zugangsdaten und derer seiner Nutzer vorgenommen werden. Der Kunde hat Perfex unverzüglich über jeden Sicherheitsverstoß oder jede unberechtigte Nutzung seines Kontos zu informieren. Konten werden bestimmten Kunden und Nutzern gewährt und dürfen nicht mit anderen geteilt werden.
4.5 Öffentlicher Bereich. Bestimmte Pläne für die Perfex-Dienste bieten einen Öffentlichen Bereich, in dem Nicht Registrierte Nutzer auf ausgewählte Inhalte zugreifen können, die speziell als für den Öffentlichen Bereich verfügbar gekennzeichnet sind. Die Nutzung des Öffentlichen Bereichs durch Nicht Registrierte Nutzer unterliegt der Datenschutzerklärung des Kunden, den Nutzungsbedingungen des Kunden und allen anderen erforderlichen rechtlichen Bestimmungen und Richtlinien, und der Kunde muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Bedingungen und Richtlinien durchzusetzen. Zwischen den Parteien ist der Kunde für alle erforderlichen Einwilligungen durch oder Offenlegungen an Nicht Registrierte Nutzer verantwortlich, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
5. NUTZUNGSRECHTE.
5.1 Nutzung der Perfex-Dienste. Perfex gewährt dem Kunden ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares (außer wie in Ziffer 18.2 (Abtretung) festgelegt), nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der jeweiligen Abonnementdauer, auf die in der Bestellung des Kunden angegebenen Perfex-Dienste ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden (und der Verbundenen Unternehmen des Kunden) zuzugreifen und zu nutzen, jedoch nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle anwendbaren Servicespezifischen Bedingungen, der Dokumentation und allen anwendbaren Beschreibungen des Nutzungsumfangs.
5.2 Dokumentation. Die Dokumentation von Perfex ist online verfügbar und wird ständig weiterentwickelt und verbessert, so dass es während der Abonnementdauer zu einer Aktualisierung der Dokumentation durch Perfex kommen kann, um Best Practice des entsprechenden Perfex-Dienstes abzubilden. Als Teil des Rechts und der Lizenz gemäß Ziffer 5.1 kann der Kunde sowie seine Verbundenen Unternehmen in begrenztem Umfang Kopien (digital oder gedruckt) der Perfex-Dokumentation für den internen Gebrauch verwenden, um Autorisierte Nutzer in der Nutzung des jeweiligen Perfex-Dienstes zu schulen. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, interne Kopien der Dokumentation auf dem neuesten Stand gemäß der aktuellsten Perfex-Version zu halten.
5.3 Mobile Apps. Für Mobile Apps beinhaltet das unter Ziffer 5.1 gewährte Recht und die Lizenz unter den gleichen Bedingungen weiterhin: (i) für diejenigen, die die Mobile App aus einem App Store herunterladen, ein weltweites, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht und eine Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu installieren und zu nutzen; und (ii) für den Kunden das Recht und die Lizenz während der Abonnementdauer, die Mobilen Apps zu verteilen (z.B. über Mobile Device Management, eine Download-Seite oder über einen App Store) und das eingeschränkte Recht, gegebenenfalls Unterlizenzen über App Stores zu verteilen.
5.4 Allgemeine Einschränkungen. Folgende Handlungen sind dem Kunden untersagt (und dürfen auch keinem Dritten durch den Kunden gestattet werden): (i) Vermietung, Verpachtung, Kopie, Übertragung, Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Timesharing oder anderweitige Gewährung des Zugangs zum Perfex-Dienst an Dritte (mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung erlaubten Möglichkeiten); (ii) den Perfex-Dienst (oder einen Teil davon) mit einer anderen Webseite, einem anderen Produkt oder einer anderen Dienstleistung als den oben ausdrücklich erlaubten zu verbinden, oder ihn zu nutzen, um diese bereitzustellen; (iii) öffentliche Verbreitung von Informationen über die Leistung des Perfex-Dienstes (die als Vertrauliche Informationen von Perfex gelten); (iv) Modifizierung oder Erstellung eines vom Perfex-Dienst oder einem Teil davon abgeleiteten Werkes; (v) Reverse-Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung, Übersetzung oder anderweitiges Bestreben, den Quellcode, zugrundeliegende Ideen, Algorithmen, Dateiformate oder nicht-öffentliche APIs für einen Perfex-Dienst (einschließlich Perfex-Code) zu erhalten oder abzuleiten, sofern nicht ausdrücklich durch geltendes Recht erlaubt und dann nur nach Vorankündigung an Perfex; (vi) Durchbrechen oder Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, Gebührengrenzen oder der Nutzungskontrolle des Perfex-Dienstes; (vii) Weiterverteilung jedweden Teils des Perfex Dienstes mit Ausnahme der Mobilen Apps und der Dokumentation, wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet; (viii) Zugriff auf den Perfex-Dienst zum Zwecke der Erstellung eines wettbewerbsfähigen Produkts oder Dienstes oder der Kopie seiner Features oder Benutzeroberfläche; (ix) Nutzung des Perfex-Dienstes ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Perfex für Zwecke der Produktbewertung, des Benchmarkings oder einer anderen vergleichenden Analyse, die zur Veröffentlichung bestimmt ist; und (x) Entfernung oder Verschleierung von geschützten oder anderen im Perfex-Dienst enthaltenen Informationen.
6. KUNDENDATEN UND SICHERHEIT.
6.1 Rechte an Kundendaten. Zwischen den Parteien behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum) an den Kundendaten. Der Kunde gewährt Perfex hiermit ein nicht exklusives, weltweites, lizenzgebührenfreies Recht und eine Lizenz zum Sammeln, Verwenden, Kopieren, Anzeigen, Ausführen, Speichern, Übertragen, Modifizieren und Erstellen von abgeleiteten Werken der Kundendaten, jedoch nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung des Perfex-Dienstes und der damit verbundenen Dienste für den Kunden erforderlich ist.
6.2 Sicherheit. Perfex verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten vor unbefugter Offenlegung und Veränderung zu ergreifen, die auf der Sicherheitsseite von Perfex auf der Webseite beschrieben und derzeit verfügbar sind unter https://www.perfex-crm.de/sicherheit/. Die Sicherheitsmaßnahmen von Perfex umfassen: (i) die Speicherung von Kundendaten auf Servern an physisch abgesicherten Standorten; und (ii) den Einsatz von Firewalls, Zugangskontrollen und ähnlichen Sicherheitstechnologien zum Schutz der Kundendaten vor unautorisierter Offenlegung und Veränderung.
6.3 Datenschutz. Für personenbezogene Daten, einschließlich jener von Autorisierten Nutzern, die von Perfex im Rahmen der Perfex-Dienste verarbeitet werden, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der derzeit unter https://www.perfex-crm.de/dpa/ verfügbar ist („AVV“), und der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, es sei denn Perfex und der Kunde haben einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
7. PFLICHTEN DES KUNDEN. Der Kunde verpflichtet sich: (i) rechtlich angemessene Datenschutzerklärungen zu haben und seinen Nutzern alle erforderlichen Auskünfte zu geben; (ii) rechtlich angemessene Nutzungsbedingungen (oder ähnliches) für den Öffentlichen Bereich der vom Kunden zugelassenen Web-Apps und Mobilen Apps zu haben und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; (iii) alle notwendigen Rechte, Freigaben und Einwilligungen einzuholen, um die Erfassung, Verwendung und Offenlegung von Kundendaten in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu ermöglichen und Perfex die in dieser Vereinbarung dargelegten Rechte zu gewährleisten; (iv) den Perfex-Dienst in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Acceptable Use Policy von Perfex zu nutzen (derzeit verfügbar unter https://www.perfex-crm.de/bedingungen/acceptable-use-policy/); (v) keine Regulierten Daten an oder mit dem Perfex-Dienst (auch nicht von Drittanbieterdiensten bzw. über diese) zu übermitteln, zu sammeln oder zu verwenden, es sei denn, die Servicespezifischen Bedingungen erlauben dies ausdrücklich; (vi) alle Bedingungen von Dritten einzuhalten, die für die Mobilen Apps (z.B. App Store-Bedingungen) und für alle Drittanbieterdienste gelten, die in Verbindung mit dem Perfex-Dienst verwendet werden; und (vii) keine Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass Perfex, seine Verbundenen Unternehmen oder der Perfex-Dienst (einschließlich des Perfex-Codes) den Bedingungen von Dritten unterliegen (einschließlich Open-Source-Lizenzbedingungen). Der Kunde versichert und garantiert, dass die Erhebung, Nutzung und Offenlegung von Kundendaten im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter verletzt, einschließlich geistigen Eigentums, Datenschutz, Datensicherheit und Öffentlichkeitsrechten. Erhält der Kunde Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten, muss er unverzüglich (a) die Verwendung des entsprechenden Elements mit dem Perfex-Dienst beenden und (b) Perfex darüber in Kenntnis setzen. Erhält Perfex Aufforderungen zur Löschung oder Hinweise auf Verstöße im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung von Drittanbieterdiensten durch den Kunden, kann Perfex in Übereinstimmung mit seinen Richtlinien reagieren, die derzeit unter https://www.perfex-crm.de/bedingungen/notice-and-take-down/ abrufbar sind, und wird den Kunden bezüglich der nächsten Schritte unverzüglich informieren und beraten. Der Kunde erkennt an, dass Perfex die Inhalte nicht überwacht oder überprüft, und dass der Kunde zwischen den Parteien für alle Inhalte verantwortlich ist.
8. SUPPORT, UMSETZUNG UND CUSTOMER SUCCESS. Perfex stellt über seine Webseite webbasierten Support zur Verfügung (derzeit verfügbar unter https://support.perfex-crm.de). Zusätzliche Supportleistungen, einschließlich technischen Supports und Ressourcen für Customer Success, können dem Kunden gegen Zahlung geltender Gebühren (falls zutreffend) zur Verfügung stehen, wie in der Bestellung des Kunden angegeben. Jegliche Supportleistungen unterliegen dieser Vereinbarung und den geltenden Support-Richtlinien von Perfex. Perfex kann im Rahmen dieser Vereinbarung auch Onboarding, Deployment und andere Dienstleistungen anbieten. Der Umfang, die Preisgestaltung und andere Bedingungen für diese zusätzlichen Dienstleistungen werden in einer Bestellung oder einem anderen Dokument, das auf diese Vereinbarung verweist, festgelegt. Der Kunde kann alles, was im Rahmen dieser zusätzlichen Dienstleistungen geliefert wird, während seiner Abonnementdauer intern nutzen, um seine autorisierte Nutzung des Perfex-Dienstes zu unterstützen, vorbehaltlich der Einschränkungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte), die für den Perfex-Dienst selbst gelten. Die Fähigkeit von Perfex, Dienstleistungen zu erbringen, hängt von der angemessenen und rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden sowie von der Genauigkeit und Vollständigkeit aller Informationen des Kunden ab, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.
9. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.
9.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, alle Gebühren in der Währung, dem Zahlungszeitraum, sowie der Zahlungsweise zu zahlen, die in der jeweiligen Bestellung angegeben sind. Die Gebühren von Perfex verstehen sich ausschließlich aller Steuern, und der Kunde ist verpflichtet, alle anwendbaren Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert-, GST-, Verbrauchs-, Quellen- oder ähnlichen Steuern oder Abgaben, ob im In- oder Ausland, zu zahlen, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Einkommen von Perfex basieren. Der Kunde wird Steuerzahlungen an Perfex leisten, soweit die Beträge in den Rechnungen von Perfex in gesetzlicher Höhe ausgewiesen sind. Bei unbestrittenen verspäteten Zahlungen kann Perfex Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
9.2 Rechnungen und Streitigkeiten. Perfex sendet Rechnungen elektronisch im Voraus, wie in der Bestellung angegeben. Der Kunde muss Perfex innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem jeweils maßgeblichen Rechnungsdatum über alle Rechnungsfehler informieren und bei der Beilegung der Streitigkeiten angemessen mit Perfex zusammenarbeiten. Wenn die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Mitteilung durch den Kunden beilegen können, ist jede Partei berechtigt, alle Rechte, die ihr nach dieser Vereinbarung zustehen, geltend zu machen. Wenn der Kunde die Angabe einer Bestellnummer auf der Rechnung von Perfex wünscht, muss er die Bestellnummer unverzüglich angeben. Wenn der Kunde die Bestellnummer nicht unverzüglich angibt, verpflichtet er sich, die Rechnung ohne Angabe einer Bestellnummer zu bezahlen. Zur Klarstellung, alle unbestrittenen Beträge müssen vollständig gemäß dieser Ziffer 9 gezahlt werden.
10. LAUFZEIT.
10.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung gilt bis für alle Perfex-Dienste des Kunden die jeweilige Abonnementdauer abgelaufen ist oder gekündigt wird wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich gestattet.
10.2 Abonnementdauer und Verlängerung. Mit dem Abschluss einer Bestellung für den Kauf eines Perfex-Dienstes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, die anfallenden Gebühren für die gesamte Abonnementdauer zu zahlen. Der Kunde kann eine Abonnementdauer nicht stornieren oder kündigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß Ziffer 11.1 (Kündigung aus wichtigem Grund) oder einer Servicespezifischen Bedingung gestattet. Wenn in der entsprechenden Bestellung kein Startdatum angegeben ist, beginnt das Abonnement, wenn der Kunde zum ersten Mal Zugang zum Perfex-Dienst erhält. Jede Abonnementdauer verlängert sich automatisch um weitere aufeinanderfolgende zwölf (12) Monate, es sei denn: (i) etwas anderes ist in der jeweiligen Bestellung angegeben; oder (ii) eine der Parteien kündigt die Nichtverlängerung schriftlich mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer an. Sofern in der entsprechenden Bestellung nicht anderes vereinbart ist, gelten für Verlängerungen einer Abonnementdauer, neue Bestellungen oder Bestellungen (Änderungen) die jeweils aktuellen Gebühren von Perfex.
11. KÜNDIGUNG.
11.1 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung, einschließlich der zugehörigen Bestellung, kündigen, wenn die andere Partei: (i) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung (einschließlich der Nichtzahlung unbestrittener Gebühren) nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung, die genaue Angaben zum Verstoß enthält, behebt; (ii) den Betrieb ohne einen Nachfolger einstellt; oder (iii) – falls dies nach geltendem Recht zulässig ist – den Schutz vor Insolvenz, Zwangsverwaltung, Treuhandverfahren, Gläubigeranordnung, Vergleich oder einem vergleichbaren Verfahren beantragt, oder wenn eines dieser Verfahren gegen diese Partei eingeleitet wird (und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen abgewiesen wird). Perfex kann diese Vereinbarung oder alle damit verbundenen Bestellungen auch dann sofort kündigen, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstößt, oder wenn er wiederholt gegen diese Vereinbarung verstößt.
11.2 Auswirkung der Kündigung. Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung: (i) erlöschen die Lizenzrechte des Kunden, und er muss unverzüglich (a) die Nutzung des/der betreffenden Perfex-Dienste(s) (einschließlich der damit verbundenen Perfex-Technologie) einstellen, (b) die Verbreitung von Mobilen Apps einstellen und (c) alle Kopien des Perfex-Codes, jegliche Perfex-Dokumentation, Passwörter und Zugangscodes und alle anderen Vertraulichen Informationen von Perfex, die sich im Besitz, im Gewahrsam oder in der Kontrolle des Kunden befinden, löschen (oder auf Anfrage von Perfex zurückzugeben); (ii) erlischt das Recht des Kunden, auf Kundendaten im jeweiligen Perfex-Dienst zuzugreifen, und Perfex kann die Kundendaten jederzeit nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Kündigung löschen; und (iii) auf schriftliche Anfrage innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Abonnementdauer, stellt Perfex eine Kopie der Kundeninhalte in einem branchenüblichen Format zur Verfügung. Der Kunde trägt die Kosten für den Datenexport. Kündigt Perfex diese Vereinbarung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 11.1 (Kündigung aus wichtigem Grund), werden alle Zahlungen für den verbleibenden Teil der Abonnementdauer fällig und sind vom Kunden unverzüglich zu zahlen. Außer in den Fällen, in denen in dieser Vereinbarung ein ausschließlicher Anspruch vorgesehen ist, können alle Ansprüche im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich der Kündigung oder Aussetzung, nebeneinander geltend gemacht werden und verdrängen nicht andere Rechte oder Ansprüche, die einer Partei möglicherweise zur Verfügung stehen.
11.3 Aussetzung. Perfex kann den Zugang des Kunden zu den Perfex-Diensten aussetzen, wenn: (i) der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung um vierzehn (14) oder mehr Tage in Verzug ist; oder (ii) der Kunde nach Mitteilung eine Beschränkung des Nutzungsumfangs weiterhin überschreitet. Perfex kann auch den Zugang des Kunden zu den Perfex-Diensten aussetzen, Kundendaten entfernen oder Drittanbieterdienste deaktivieren, wenn Perfex feststellt, dass (a) der Kunde gegen die Bestimmungen unter Ziffer 5 (Nutzungsrechte) oder Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) verstoßen hat, oder (b) eine Aussetzung erforderlich ist, um Schaden oder Haftung gegenüber anderen Kunden oder Dritten zu verhindern oder die Sicherheit, Stabilität, Verfügbarkeit oder Integrität des Perfex-Dienstes zu wahren. Perfex übernimmt keine Haftung für Maßnahmen, die wie oben beschrieben zulässig sind. Sofern diese Vereinbarung jedoch nicht gekündigt wurde, wird Perfex mit dem Kunden zusammenarbeiten, um den Zugang zum Perfex-Dienst unverzüglich wiederherzustellen, sobald Perfex verifiziert hat, dass der Kunde den Grund für die Aussetzung beseitigt hat.
11.4 Fortbestehen einzelner Bestimmungen. Die Bestimmungen unter den folgenden Ziffern gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: 2 (Definitionen); 4 (Kontoeröffnung und Kontonutzung); 5.4 (Allgemeine Einschränkungen); 6.1 (Rechte an Kundendaten); 9 (Gebühren und Zahlungsbedingungen); 11 (Kündigung); 12 (Vertrauliche Informationen); 13 (Perfex-Technologie); 14 (Freistellung); 15 (Haftungsausschluss); 16 (Haftungsbeschränkung); 17 (Drittanbieterdienste); und 18 (Allgemeines).
12. VERTRAULICHE INFORMATIONEN.
12.1 Geheimhaltungspflicht. Jede Partei (als empfangende Partei): (i) muss die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch diese Vereinbarung gestattet; und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden. Jede Partei kann die Vertraulichen Informationen der anderen Partei mit ihren Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmern und mit denen ihrer Verbundenen Unternehmen teilen, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Vertraulichen Informationen haben (was für Perfex auch die unter Ziffer 18.5 genannten Subunternehmer einschließt), vorausgesetzt, dass die Partei für die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ziffer 12 durch jegliche Empfänger verantwortlich bleibt und dass diese Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Abschnitt dargelegten.
12.2 Ausschlüsse. Diese Geheimhaltungspflichten gelten nicht für (und Vertrauliche Informationen beinhalten nicht) Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) der empfangenden Partei vor Erhalt der Vertraulichen Informationen bekannt waren; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erhalten hat; oder (iv) von der empfangenden Partei erarbeitet werden, ohne die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu verwenden. Eine Partei kann auch die Vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss vorgeschriebenen Umfang offenlegen, vorausgesetzt, sie informiert die andere Partei im Voraus (sofern gesetzlich zulässig) und unterstützt die andere Partei bei allen Bemühungen, eine vertrauliche Behandlung der Informationen zu erhalten.
12.3 Schadensersatz. Die Parteien erkennen an, dass die Offenlegung Vertraulicher Informationen einen erheblichen Schaden verursachen kann, für den Schadensersatz allein möglicherweise keine ausreichende Abhilfe ist; die Parteien halten klarstellend fest, dass die weiteren gesetzlichen Ansprüche (z.B. Unterlassungs-, Auskunfts-, Löschungsansprüche etc.) einschließlich der Geltendmachung im einstweiligen Rechtsschutz unberührt bleiben.
13. PERFEX-TECHNOLOGIE.
13.1 Eigentum und Updates. Dies ist eine Abonnementvereinbarung für den Zugang zum Perfex-Dienst und dessen Nutzung. Der Kunde erkennt an, dass er nur ein begrenztes Recht zur Nutzung des Perfex-Dienstes erhält und dass unabhängig von der Verwendung der Wörter „Kauf“, „Verkauf“ oder ähnlicher Begriffe im Rahmen dieser Vereinbarung keine Eigentumsrechte auf den Kunden übertragen werden. Dies ist kein Leasing- oder Mietvertrag über Computersoftware. Der Perfex-Dienst wird als Online-Produkt gehostet und ist über Web-Apps und Mobile Apps zugänglich. Dementsprechend erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er kein Recht hat, eine Kopie der Software hinter einem Perfex-Dienst (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Perfex-Code, die Mobilen Apps oder Web-Apps) zu erhalten, und dass Perfex nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Updates, Bugfixes, Änderungen oder Verbesserungen am Perfex-Dienst vornehmen kann. Der Kunde stimmt zu, dass Perfex (oder seine Lieferanten) alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum) für die gesamte Perfex-Technologie (die Vertrauliche Informationen von Perfex darstellt) behält und alle Lizenzen behält, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt wurden.
13.2 Feedback. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Perfex hinsichtlich des Perfex-Dienstes Vorschläge, Kommentare, Verbesserungen, Informationen, Ideen oder andere Rückmeldungen oder damit zusammenhängende Materialien zur Verfügung zu stellen (zusammen „Feedback“), gewährt der Kunde Perfex hiermit ein weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches, unterlizenzierbares, lizenzgebührenfreies Recht und die Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Offenlegung, Lizenzierung, Verteilung und Verwertung von Feedback in irgendeiner Weise ohne Verpflichtung, Zahlung oder Einschränkung aufgrund von Rechten am geistigen Eigentum oder sonstigen Rechten; jedoch wird Perfex den Kunden nicht als Quelle des Feedbacks ausweisen. Feedback wird zur Vertraulichen Information von Perfex und nichts in dieser Vereinbarung schränkt das Recht von Perfex ein, Produkte unabhängig zu verwenden, zu entwickeln, zu bewerten oder zu vermarkten, unabhängig davon, ob Feedback integriert ist oder nicht.
14. FREISTELLUNG. Der Kunde verpflichtet sich, Perfex gegen alle Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter zu verteidigen und von diesen freizustellen, die sich auf Grundlage von Kundendaten oder einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Bestimmungen unter Ziffer 7 (Pflichten des Kunden) ergeben. Die Verteidigungs- und Freistellungspflichten des Kunden gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde: (i) die schriftliche Mitteilung bezüglich einer Forderung unverzüglich erhält; (ii) das ausschließliche Recht hat, die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung der Forderung zu kontrollieren und zu leiten; und (iii) jede vernünftigerweise erforderliche Unterstützung durch Perfex auf Kosten des Kunden (in Bezug auf angemessene Auslagen) erhält. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Perfex (welche nicht unangemessen verweigert werden darf) keine Vergleiche abschließen, wenn der Vergleich erfordern würde, dass Perfex ein Verschulden zugibt, Beträge zahlt, die der Kunde im Rahmen dieses Abschnitts zahlen muss, oder wenn der Vergleich erfordern würde, dass Perfex andere Maßnahmen (als in Bezug auf den Perfex-Dienst oder Features) ergreift oder unterlässt. Perfex kann auf eigene Kosten durch einen von ihr gewählten Rechtsbeistand an einer Klage teilnehmen.
15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Die gesamte Perfex-Technologie und die damit verbundenen Dienste werden „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ zur Verfügung gestellt. Weder Perfex noch seine Lieferanten übernehmen andere ausdrückliche oder stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, des Eigentums, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. Perfex gibt keine anderen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, dass die Perfex-Technologie den Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht, dass die Kundendaten korrekt, vollständig oder verlustfrei erhalten werden, oder dass die Perfex-Technologie rechtzeitig, ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Perfex garantiert nicht, dass die Sicherheitsmaßnahmen fehlerfrei sind und ist nicht verantwortlich oder haftbar für unbefugten Zugriff, der außerhalb der angemessenen Kontrolle von Perfex liegt. Perfex ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für Drittanbieterdienste oder nicht-Perfex-Dienste (einschließlich Verzögerungen, Unterbrechungen, Übertragungsfehler, Sicherheitsausfälle und andere durch diese Elemente verursachte Probleme), für Regulierte Daten, die vom Kunden unter Verletzung dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, oder für die Erfassung oder Verwendung und Offenlegung von Kundendaten, die durch diese Vereinbarung genehmigt wurden. Die Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt gelten im größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist, ungeachtet etwaiger anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. Der Kunde kann weitere gesetzliche Rechte haben. Jedoch sind alle nach geltendem Recht gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen, falls zutreffend, und sofern und soweit nach geltendem Recht zulässig, im größtmöglichen Umfang sowie auf die kürzeste Verjährungsfrist beschränkt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die verschuldensunabhängige Haftung von Perfex im Rahmen von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverhältnissen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel und Fehler sowie die Anwendung des Selbstbeseitigungsrechts aus § 536a Absatz 2 BGB ausgeschlossen sind. Perfex haftet für solche Mängel und Verstöße nur, wenn Perfex schuldhaft gehandelt hat (Vertretenmüssen) und nur gemäß der in dieser Vereinbarung vereinbarten Haftungsbeschränkungen.
16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
16.1 HAFTUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 haften Perfex und seine Lieferanten nur für eine leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die andere Partei regelmäßig vertrauen kann („Kardinalpflicht“).
16.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Abgesehen von den Ausnahmen in Ziffer 16.3 ist die Gesamthaftung von Perfex und seinen Lieferanten insgesamt auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs tatsächlich an Perfex für die betroffenen Perfex-Dienste oder damit verbundene Dienstleistungen gezahlt hat oder zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die typischen vorhersehbaren Schäden und Verletzungen einer Kardinalpflicht insgesamt die unter Ziffer 16.2 genannte Haftungsobergrenze nicht überschreiten.
16.3 AUSNAHMEN. Keine der Beschränkungen unter Ziffer 16 schließt die Haftung einer der Parteien für Schäden aus oder beschränkt diese, die unmittelbar entstehen aus: (i) Vorsatz; (ii) grober Fahrlässigkeit; (iii) schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; (iv) Verletzung einer Garantie, die ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet werden muss; oder (v) zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.4 ANWENDUNGSBEREICH. Die sich aus den Regelungen dieser Ziffer 16 ergebenden Haftungsbegrenzungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Perfex.
16.5 VERFEHLEN DES WESENTLICHEN ZWECKS. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass diese Ziffer 16 eine wesentliche Grundlage für das Geschäft und eine angemessene Risikoverteilung zwischen den Parteien darstellt.
17. DRITTANBIETERDIENSTE. Wenn der Kunde sich dafür entscheidet, Drittanbieterdienste in Verbindung mit den Perfex-Diensten zu nutzen, können diese Produkte auf die Kundenumgebung des Perfex-Dienstes zugreifen, einschließlich der Kundendaten. Sofern nicht in einer Bestellung anders vereinbart, unterstützt Perfex keine Drittanbieterdienste und lehnt jede Verantwortung und Haftung für diese Elemente und ihren Zugriff auf die Perfex-Dienste ab, einschließlich der Änderung, Löschung, Offenlegung oder Erfassung von Kundendaten. Perfex übernimmt weder eine Garantie noch eine sonstige Haftung für diese Drittanbieterdienste. Peferx ist in keiner Weise verantwortlich für Kundendaten, sobald sie vom Kunden oder unter Anweisung oder Kontrolle des Kunden übertragen, kopiert oder aus den Perfex-Diensten entfernt wurden.
18. ALLGEMEINES.
18.1 Streitigkeiten. Wenn der Kunde mit den Perfex-Diensten unzufrieden ist und mit dem von Perfex vorgestellten Lösungsvorschlag nicht einverstanden ist, vereinbaren beide Parteien, die Angelegenheit unverzüglich an einen Senior Director oder Vice President (oder eine entsprechende Führungskraft) in ihrem jeweiligen Unternehmen zur gütlichen Einigung zu eskalieren, unbeschadet des Rechts, ihre Ansprüche später gerichtlich geltend machen zu können.
18.2 Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten aus dieser ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass jede Partei diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hieraus ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung aller oder im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte oder stimmberechtigten Wertpapiere übertragen bzw. abtreten kann. Jeder Versuch, diese Vereinbarung sowie die Rechte und Pflichten hieraus zu übertragen oder abzutreten, außer wenn dies gemäß Ziffer 18.2 ausdrücklich genehmigt wurde, ist unwirksam. Diese Vereinbarung ist bindend und gilt zugunsten der zulässigen Rechtsnachfolger und Zessionare jeder Partei.
18.3 Mitteilungen. Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde muss alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (einschließlich Mitteilungen über Verstöße gegen diese Vereinbarung sowie Gewährleistungs- und Freistellungsansprüche) per Post an Perfex senden sowie zusätzlich eine Kopie per E-Mail mit dem Betreff „[LEGAL NOTICE]“ an legal@perfex-crm.de senden. Perfex kann auch betriebliche Mitteilungen den Perfex-Dienst betreffend oder andere geschäftsbezogene Mitteilungen durch deutlich sichtbare Veröffentlichung der Mitteilung auf dem Perfex-Dienst für Admin-Nutzer bereitstellen. Jede Partei stimmt dem Erhalt elektronischer Mitteilungen zu.
18.4 Werbung. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders festgelegt, kann Perfex den Namen, das Logo und die Marken des Kunden verwenden, um den Kunden auf der Webseite von Perfex und anderen Marketingmaterialien als Perfex-Kunden aufzuführen.
18.5 Subunternehmer. Perfex kann Verbundene Unternehmen von Perfex und Subunternehmer einsetzen und ihnen gestatten, die Perfex gewährten Rechte auszuüben, um den Perfex-Dienst und die damit verbundenen Dienste im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, einschließlich z.B. des Hosting-Dienstes von Perfex und der CDN-Provider. Vorbehaltlich aller Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung bleibt Perfex jedoch verantwortlich für: (i) die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch die Subunternehmer von Perfex; und (ii) die Gesamtleistung der Perfex-Dienste, falls und wie in dieser Vereinbarung gefordert. Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten können zusätzlichen Bestimmungen unterliegen, siehe Ziffer 6.3 und den entsprechenden AVV für weitere Einzelheiten.
18.6 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien dieser Vereinbarung sind unabhängige Vertragspartner, und diese Vereinbarung begründet kein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Arbeits-, Franchise- oder Agenturverhältnis. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verpflichten oder Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen.
18.7 Höhere Gewalt. Die Parteien haften nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Streik, Blockade, Krieg, Terroranschlag, Unruhen, Pandemien, Naturkatastrophen oder von Menschen verursachten Katastrophen, Ausfall oder Einschränkung von Stromversorgung, Telekommunikation oder von Datennetzen und -diensten, oder Regierungsmaßnahmen.
18.8 Export. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Export- oder Importgenehmigungen für die Nutzung der Perfex-Dienste und für Kundendaten einzuholen.
18.9 Updates. Während einer Abonnementdauer kann Perfex die Sicherheitsseite und die Acceptable Use Policy von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Prozessverbesserungen oder Änderungen der Verfahren zu berücksichtigen, und diese Änderungen werden dreißig (30) Tage nach dem Datum der Veröffentlichung wirksam.
18.10 Änderungen, Verzichtserklärungen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person jeder Partei durchgeführt werden. Für Kunden, die ihr Abonnement gemäß Ziffer 10.2 (Abonnementdauer und Verlängerung) automatisch verlängern, gilt jedoch Folgendes: Wenn Perfex diese Vereinbarung mindestens 120 (einhundertzwanzig) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Abonnementdauer ändert, tritt die geänderte Version mit der nächsten Verlängerung des Kunden in Kraft. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer Bestellung hat diese Vereinbarung Vorrang, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine Verzichtserklärung wird nicht implizit aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte aus dieser Vereinbarung durchzusetzen oder auszuüben, abgeleitet. Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen und von einer vertretungsberechtigten Person der verzichtenden Partei ausgefertigt werden.
18.11 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Perfex und der Kunde sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommend wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Inhaltes dieser Vereinbarung herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
18.12 Keine Rechte Dritter. Diese Vereinbarung verleiht keinem Dritten das Recht, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen.
18.13 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und ausschließliche Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Sie ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Angebote und Erklärungen in Bezug auf die Perfex-Technologie oder einen anderen Gegenstand, der unter diese Vereinbarung fällt. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gelten nicht für diese Vereinbarung. Alle vom Kunden gestellten (vorgedruckten/formularmäßigen) Bedingungen (dazu gehören z.B. die, die im Rahmen einer Bestellung/Beauftragung des Kunden oder einer anderen vom Kunden verwendeten Geschäftsform enthalten sind), wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, dienen nur zu Verwaltungszwecken und haben keine rechtliche Wirkung. Es können mehrere Ausfertigungen der Bestellungen, die auf diese Vereinbarung verweisen, unterzeichnet werden, auch in elektronischer Form, von denen jede als Original gilt und alle Ausfertigungen zusammen ein und dieselbe Vereinbarung bilden.
18.14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Dresden, Deutschland. Perfex ist jedoch berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für den Kunden zuständigen Gericht zu verklagen.
Dieser Perfex Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist Bestandteil der Perfex Nutzungsbedingungen oder, falls zutreffend, Bestandteil des zwischen Perfex und dem Kunden abgeschlossenen Master Subscription Agreement (die Perfex Nutzungsbedingungen bzw. das Master Subscription Agreement jeweils die „Anwendbare Vereinbarung“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Anwendbaren Vereinbarung und dem AVV ist der AVV maßgeblich
1. DEFINITIONEN.
1.1 „Aufsichtsbehörde“ bezeichnet jede unabhängige Behörde, die für die Überwachung der Anwendung des Anwendbaren Rechts zum Schutz der Privatsphäre zuständig ist.
1.2 „Anwendbares Recht zum Schutz der Privatsphäre“ bedeutet Europäisches Datenschutzrecht.
1.3 „Europäisches Datenschutzrecht“ bezeichnet (i) die Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzgrundverordnung) („DSGVO“); (ii) anwendbare nationale Umsetzungsgesetze zur DSGVO Mitgliedstaaten der Europäische Union („EU“), und des Europäischen Wirtschaftsraumes („EWR“); (iii) das Datenschutzgesetz 2018, sowie die DSGVO soweit diese gemäß Abschnitt 3 des Aktes des Vereinigten Königreichs zum Austritt aus der EU (European Union (Withdrawal) Act 2018) in das Recht des Vereinigten Königreichs (“UK”) übernommen worden ist, (“UK Datenschutzrecht”); (iv) die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG; sowie (v) das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 sowie die Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (“Schweizer DPA”); in jedem der in (i) bis (v) bezeichneten Fälle in der aktualisierten, aufgehobenen, abgelösten oder ersetzten Fassung.
1.4 „Modellklauseln“ bezeichnet die Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeiter, die gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 (EU) 2021/914 genehmigt wurden.
1.5 „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, soweit diese Informationen durch das Anwendbare Recht zum Schutz der Privatsphäre geschützt sind. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Personenbezogene Daten umfassen unter anderem die in Anlage 1 beschriebenen Personenbezogenen Daten.
1.6 „Unterauftragsverarbeiter” bezeichnet jeden Auftragsverarbeiter, der von Perfex oder von Verbundenen Unternehmen von Perfex beauftragt wurde, um bei der Erfüllung der Verpflichtungen von Perfex im Rahmen der Vereinbarung zu unterstützen. Zu den Unterauftragsverarbeitern können auch Dritte oder Verbundene Unternehmen von Perfex gehören. Die Unterauftragsverarbeiter sind auf https://www.perfex-crm.de/bedingungen/unterauftragsverarbeiter/ (die „Unterauftragsverarbeiter-Seite”) aufgeführt.
1.7 „Verbundenes Unternehmen” hat die gleiche Bedeutung wie in der Vereinbarung.
1.8 „Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten“ bedeutet eine Verletzung der Sicherheit, die zu unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust oder Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu Personenbezogenen Daten führt, die von Perfex und/oder den Unterauftragsverarbeitern von Perfex im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Perfex-Dienste übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
1.9 „Weisungen” sind die schriftlichen Weisungen des Kunden an Perfex für die Verarbeitung Personenbezogener Daten, bestehend aus der Vereinbarung, allen Bestellungen, allen Weisungen, die der Kunde über die Nutzung der Perfex-Dienste erteilt, sowie allen zusätzlichen Weisungen, die von den Parteien einvernehmlich schriftlich vereinbart wurden.
Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Betroffene Person“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ haben die Bedeutung, die ihnen nach dem Europäischen Datenschutzrecht zukommt, und „verarbeiten“, „verarbeitet“ und „verarbeitete“ werden entsprechend ausgelegt. Alle anderen Begriffe, die in diesem AVV nicht explizit definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in der Anwendbaren Vereinbarung.
2. ROLLEN UND VERANTWORTLICHKEITEN.
2.1 Rollen der Parteien. Die Parteien verstehen und vereinbaren, dass in Bezug auf die Verarbeitung Personenbezogener Daten der Kunde der Verantwortliche und Perfex der Auftragsverarbeiter ist. Perfex oder die Verbundenen Unternehmen von Perfex können Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe der in diesem AVV festgelegten Anforderungen beauftragen. Die Einzelheiten der Verarbeitung werden in Anlage 1 erläutert.
2.2 Verarbeitung durch den Kunden. Der Kunde verarbeitet Personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anwendbaren Datenschutzrecht und stellt sicher, dass seine Weisungen auch Anwendbares Datenschutzrecht einhalten. Zwischen den Parteien hat der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der Personenbezogenen Daten und die Methoden, mit denen er die Personenbezogenen Daten erfasst.
2.3 Verarbeitung durch Perfex. Wird Perfex als Auftragsverarbeiter tätig, so verarbeitet Perfex Personenbezogene Daten nur so wie in den dokumentierten Weisungen des Kunden, die in diesem AVV enthalten sind, der Anwendbaren Vereinbarung, den relevanten Bestellungen und sonstigen Weisungen beschrieben („Zweck“). Perfex wird die Personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten, es sei denn: (i) dies ist mit dem Kunden schriftlich vereinbart; oder (ii) Perfex ist hierzu durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem Perfex unterliegt, verpflichtet. In letzterem Fall teilt Perfex dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Perfex wird den Kunden unverzüglich informieren, wenn nach Ansicht von Perfex eine Weisung gegen Anwendbares Recht zum Schutz der Privatsphäre verstößt. In diesem Fall behält sich Perfex das Recht vor, die Ausführung der Weisungen zu verweigern und/oder auszusetzen bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Kunden.
3. ANTRÄGE UND KONSULTATION.
3.1 Anträge Betroffener Personen. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung wird Perfex den Kunden in angemessener Weise unterstützen, damit der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber den Rechten der Betroffenen Personen gemäß dem Anwendbaren Datenschutzrecht nachkommen kann. Zu den Rechten der Betroffenen Person gehören unter anderem: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden”), Widerspruchsrecht oder Recht auf Datenübertragbarkeit (jeweils ein „Antrag der Betroffenen Person”). Wenn ein Antrag der Betroffenen Person direkt an Perfex gestellt wird, wird Perfex den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, umgehend informieren. Perfex wird ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht direkt auf einen Antrag der Betroffenen Person antworten, es sei denn, dies ist angemessen, z.B. um die Betroffene Person an den Kunden zu verweisen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Beantwortung von Anträgen der Betroffenen Person.
3.2 DSFA. Auf Anfrage des Kunden und in dem nach Anwendbarem Datenschutzrecht erforderlichen Umfang leistet Perfex dem Kunden angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bezogen auf die Nutzung der Perfex-Dienste durch den Kunden.
3.3 Konsultierung der Aufsichtsbehörde. Soweit nach dem Anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich, leistet Perfex dem Kunden angemessene Unterstützung bei der Zusammenarbeit oder der vorherigen Konsultation mit einer Aufsichtsbehörde.
4. SICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT.
4.1 Vertrauliche Informationen. Perfex wird alle Personenbezogene Daten als Vertrauliche Informationen behandeln, wie in der Anwendbaren Vereinbarung festgelegt.
4.2 Personal. Perfex stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Perfex sowie die Mitarbeiter der Verbundenen Unternehmen von Perfex sowie externe Dienstleister, die Zugang zu Personenbezogenen Daten haben: (i) einer schriftlichen Verpflichtung unterliegen, Personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln; und (ii) in angemessener Weise in den sorgfältigen Umgang mit Personenbezogenen Daten eingewiesen werden. Perfex wird Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs der Mitarbeiter zu Personenbezogenen Daten gemäß den Sicherheitsmaßnahmen durchführen.
4.3 Sicherheitsmaßnahmen. Unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten der Implementierung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und des Zwecks der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen Person wird Perfex geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie in Anlage 2 dieses AVVs („Sicherheitsmaßnahmen”) beschrieben, implementieren und aufrechterhalten, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Perfex überwacht regelmäßig die Einhaltung seiner Sicherheitsmaßnahmen. Perfex kann von Zeit zu Zeit alternative angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren und dabei sicherstellen, dass das Sicherheitsniveau der definierten Maßnahmen nicht verringert wird.
5. VERLETZUNG DES SCHUTZES PERSONENBEZOGENER DATEN.
5.1 Meldung. Sobald Perfex von einer Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten Kenntnis erlangt, wird Perfex diese dem Kunden unverzüglich melden und wird bei der Ermittlung der Ursache der Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten in wirtschaftlich angemessener Weise kooperieren und Unterstützung leisten. Die Meldung muss, soweit verfügbar, Folgendes umfassen: (i) eine Beschreibung was geschehen ist; (ii) den Umfang der Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten, einschließlich einer Beschreibung der Art der betroffenen Personenbezogenen Daten; (iii) eine Beschreibung der Reaktion von Perfex sowie alle Abhilfe- oder mildernden Maßnahmen, die von Perfex ergriffen wurden oder geplant sind; und (iv) andere Informationen, deren Offenlegung gemäß Anwendbarem Recht zum Schutz der Privatsphäre in angemessener Weise verlangt werden kann. Perfex stellt dem Kunden Informationen zur Verfügung, die für die Erfüllung der Melde- und Kommunikationspflichten des Kunden erforderlich sind, soweit diese Informationen Perfex wirtschaftlich angemessen zur Verfügung stehen. Die Verpflichtung von Perfex, eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten gemäß dieser Ziffer zu melden oder darauf zu reagieren, stellt kein Schuldanerkenntnis oder eine Anerkenntnis der Haftbarkeit seitens Perfex in Bezug auf die Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten dar.
5.2 Kooperation. Außerdem wird Perfex wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten zu beheben oder zu mindern, soweit dies in der Kontrolle von Perfex liegt. Perfex kann seine Mitteilungen verzögern, wenn dies von Verfolgungsbehörden verlangt wird oder wenn es legitimer Weise notwendig ist, um eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten zu untersuchen oder zu beheben. Aus Sicherheitsgründen verpflichten sich die Parteien, Informationen über eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten vertraulich zu behandeln, es sei denn, eine Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben.
6. UNTERAUFTRAGSVERARBEITER
6.1 Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern. Der Kunde stimmt der Verwendung der auf der Unterauftragsverarbeiter-Seite aufgeführten Unterauftragsverarbeiter durch Perfex zu. Perfex ist berechtigt, zusätzliche Unterauftragsverarbeiter einzuschalten oder Unterauftragsverarbeiter zu ersetzen, vorausgesetzt, Perfex informiert den Kunden über die Identität des Unterauftragsverarbeiter und den Umfang der geplanten Verarbeitung. Perfex wird mit jedem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung mit Datenschutzpflichten eingehen, die mindestens das gleiche Schutzniveau enthalten wie die in diesem AVV, soweit dies auf die Art der vom Unterauftragsverarbeiter erbrachten Dienstleistungen anwendbar ist. Der Kunde erkennt an, dass er den Perfex-Dienst zusammen mit Drittanbieterdiensten nutzen kann und dass diese Produkte keine Unterauftragsverarbeiter von Perfex sind.
6.2 Einspruch gegen Unterauftragsverarbeiter. Perfex wird den Kunden über einen neuen Unterauftragsverarbeiter informieren, bevor dieser Unterauftragsverarbeiter zur Verarbeitung Personenbezogener Daten in Verbindung mit den Perfex-Diensten autorisiert wird. Soweit nach dem Anwendbaren Recht zum Schutz der Privatsphäre zulässig, kann der Kunde gegen die Einschaltung eines neuen Unterauftragsverarbeiters Einspruch erheben, jedoch ausschließlich aus vernünftigen Gründen, die sich auf den Datenschutz beziehen. Der Kunde wird Perfex über seinen Einspruch innerhalb von 30 Kalendertagen nach Mitteilung von Perfex informieren. Der Einspruch des Kunden muss schriftlich (E-Mail ausreichend), unter Angabe der vernünftigen Gründe, die für den Einspruch sprechen, an privacy@perfex-crm.de erfolgen. Die Parteien vereinbaren, die Bedenken des Kunden nach Treu und Glauben zu erörtern, um eine wirtschaftlich angemessene Lösung zu erreichen.
6.3 Nicht-Europäische-Unterauftragsverarbeiter. Perfex übermittelt keine Personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWRs, es sei denn, Perfex hat angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Übermittlung mit Europäischem-Datenschutzrecht vereinbar ist. Solche Maßnahmen liegen beispielsweise vor, bei der Übermittlung Personenbezogener Daten: (i) an einen Unterauftragsverarbeiter in einem Land, dem die Europäische Kommission per Angemessenheitsbeschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt hat; oder (ii) auf der Grundlage von Modellklauseln und, soweit, sowie, nach Europäischem Datenschutzrecht erfordert, zusätzlicher Dokumentation.
7. ÜBERPRÜFUNGEN.
7.1 Durch den Kunden. Perfex stellt dem Kunden alle relevanten Informationen zur Verfügung, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Perfex befinden und die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses AVVs nachzuweisen. Perfex wird auch Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden (oder durch von ihm beauftragte externe Prüfer) im Zusammenhang mit der Verarbeitung Personenbezogener Daten durch Perfex ermöglichen und zu diesen beitragen. Der Kunde erklärt sich bereit, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um unnötige Störungen des Betriebs von Perfex zu verhindern, und seine Prüfungsrechte nur einmal alle zwölf (12) Kalendermonate auszuüben, außer, wenn: (i) und soweit dies auf Anweisung einer Aufsichtsbehörde erforderlich ist; (ii) der Kunde glaubt, dass eine weitere Überprüfung aufgrund einer Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten erforderlich ist, oder (iii) der Kunde dokumentierte sachliche Gründe für den Verdacht vorlegen kann, dass Perfex wesentliche Verpflichtungen dieses AVVs verletzt hat. Die Kosten der Überprüfung, einschließlich aller angemessenen Kosten, die Perfex für die Zusammenarbeit mit der Überprüfung aufbringen muss, werden vom Kunden getragen, es sei denn, Anwendbares Recht zum Schutz der Privatsphäre sieht eine anderweitige Kostenregelung vor. Jeder externe Prüfer muss entsprechend qualifiziert sein und vor jeder Überprüfung eine entsprechende Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung mit Perfex unterzeichnen.
7.2 Durch Aufsichtsbehörden. Perfex gewährt dem Kunden oder einer Aufsichtsbehörde angemessenen Zugang zur Dokumentation und den Systemen von Perfex im Falle einer von einer Aufsichtsbehörde geforderten Überprüfung, soweit die Überprüfung für die Einhaltung des Anwendbaren Datenschutzrechts erforderlich ist. Die Parteien werden sich, soweit möglich, einvernehmlich über den Zeitpunkt und den Umfang dieser Überprüfungen einigen, die: (i) in einer solchen Weise durchgeführt werden, dass sie Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs von Perfex minimieren; und (ii) auf alleinige Kosten des Kunden durchgeführt werden.
7.3 Vertrauliche Informationen von Perfex. Alle Zusammenfassungen, Prüfungsberichte oder andere Prüfungsergebnisse werden als Vertrauliche Informationen von Perfex betrachtet und unterliegen dem Abschnitt „Vertrauliche Informationen” der Vereinbarung. Perfex ist nicht verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Algorithmen, Quellcode, Betriebsgeheimnisse und ähnliche Informationen offenzulegen.
8. BEENDIGUNG UND LÖSCHUNG.
8.1 Rückgabe oder Löschung Personenbezogener Daten. Nach Ablauf der Abonnementdauer oder der Beendigung der Vereinbarung wird Perfex alle im Rahmen dieses AVVs verarbeiteten Personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben. Diese Anforderung gilt nicht, soweit Perfex nach geltendem Recht verpflichtet ist, einige oder alle Personenbezogenen Daten aufzubewahren.
8.2 Speicherung der Dokumentation. Perfex kann nach Beendigung der Vereinbarung eine Dokumentation zum Nachweis der Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses AVVs behalten.
9. ALLGEMEINES. Wenn der Kunde und Perfex einen vorherigen Auftragsverarbeitungsvertrag unterzeichnet haben, wird dieser hiermit beendet und durch diesen AVV zum Datum der letzten Unterschrift der letzten Bestellung ersetzt. Wenn eines der Verbundenen Unternehmen des Kunden als Verantwortlicher (entweder allein oder zusammen mit dem Kunden) hinsichtlich der Verarbeitung Personenbezogener Daten angesehen wird, ist der Kunde gemäß diesem AVV für diese Personenbezogenen Daten und für dieses Verbundene Unternehmen verantwortlich. Dieser AVV ist als Anlage zur Vereinbarung Teil der Vereinbarung und unterliegt allen Bedingungen und Bestimmungen, einschließlich der Regelungen der Vereinbarung hinsichtlich Haftungsbeschränkungen, Kündigung/Beendigung, Gerichtsbarkeit und geltendem Recht.
A. Art und Zweck der Verarbeitung.
Perfex verarbeitet Personenbezogene Daten, soweit dies für die Erbringung der Perfex-Dienste gemäß der Vereinbarung erforderlich ist, wie in der Bestellung näher erläutert wird, und nach näherer Weisung des Kunden bei seiner Nutzung der Perfex-Dienste.
B. Dauer der Verarbeitung.
Vorbehaltlich Ziffer 9 des AVVs verarbeitet Perfex Personenbezogene Daten für die Dauer der Vereinbarung, es sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
C. Kategorien Betroffener Personen.
Die übermittelten Personenbezogenen Daten können die folgenden Kategorien Betroffener Personen betreffen:
D. Kategorien Personenbezogener Daten.
Die Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten hängen von dem spezifischen Produkt ab, welches vom Kunden gekauft oder verwendet wird. Der Kunde kann Personenbezogene Daten an die Perfex-Dienste übermitteln, deren Umfang vom Kunden bestimmt und kontrolliert wird und die möglicherweise Folgendes enthalten:
Mitarbeiter/Kunden App & Front Door Intranet |
Profilinformationen: Profilinforamationen des Nutzers, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Position, Abteilung und Standort sowie weitere erforderliche oder freiwillige Profilinformationen. |
Login-Daten: E-Mail-Adresse und Passwort. |
Inhalte: Alle anderen Personenbezogenen Daten, die in den Kundendaten enthalten sind, z.B. Personenbezogene Daten in Chats oder Mediendateien. |
Technische Informationen: Gerätetyp, IP-Adresse, Nutzer-ID, Betriebssystem, Browser-Typ, User-Agent, Zeitstempel der Besuche und lokale Speicherung. |
Mitarbeiter/Kunden E-Mail |
Kontoinformationen: Vollständiger Name, E-Mail-Adresse und Passwort vom Autorisierten Nutzer. |
E-Mail-Informationen: Vollständiger Name und E-Mail-Adresse von E-Mail-Empfängern, Namen von Verteilerlisten, die in die Felder „An“ und „CC“ eingegeben wurden, Inhalt von Vorlagen und Entwürfen für E-Mail-Newsletter sowie Betreffzeilen. |
E-Mail-Metrikinformationen: Ungefährer Standort der E-Mail-Empfänger (wird verwendet, um Zeitzoneneinstellungen zu identifizieren und im Zusammenhang mit internen E-Mail-Metriken zu verwenden); Informationen über das Verhalten von E-Mail-Empfängern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Lesen eines E-Mail-Newsletters oder das Anklicken eines Links in einem E-Mail-Newsletter, welche durch Tracking-Technologien wie Pixel und Cookies gesammelt werden; und alle optionalen Informationen zur Gruppierung, die vom Kunden hochgeladen werden, wie z.B. die Berufsbezeichnung, die Abteilung oder der Bürostandort. |
Technische Informationen: Gerätetyp, IP-Adresse, Nutzer-ID, Betriebssystem, Browsertyp sowie Besuchs- und Nutzungsinformationen. |
Communications Control |
Kontoinformationen: Vollständiger Name, E-Mail-Adresse und Passwort vom Autorisierten Nutzer. |
Social Media Unterhaltungen: @Handle des Social Media Accounts, Vollständiger Name des Social Media Kontakts, Inhalt der Nachricht und Unterhaltungshistorie. |
Inhalt: sonstige Inhalte, die in den Kundendaten enthalten sind |
Technische Informationen: Gerätetyp, IP-Adresse, Nutzer-ID, Betriebssystem, Browsertyp sowie Besuchs- und Nutzungsinformationen. |
E. Besondere Kategorien Personenbezogener Daten (falls zutreffend).
Der Kunde darf die Perfex-Dienste für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nur wie in den Servicespezifischen Bedingungen ausdrücklich erlaubt nutzen. Der Umfang besonderer Kategorien personenbezogener Daten wird vom Kunden bestimmt und kontrolliert und kann die folgenden Kategorien betreffen:
1. SICHERHEIT.
1.1 Sicherheitsmaßnahmen. Perfex wird die in dieser Anlage beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten und kann zusätzliche oder alternative Sicherheitsmaßnahmen durchführen, wobei sichergestellt wird, dass das Sicherheitsniveau der definierten Maßnahmen nicht verringert wird.
1.2 ISO 27001. Perfex wird ihre ISO/IEC 27001:2013-Zertifizierung (oder einen gleichwertigen Ersatz) aufrechterhalten. Kunden können eine Kopie der aktuellsten ISO-Zertifikate von Perfex unter https://www.perfex-crm.de/sicherheit/ herunterladen.
1.3 Spezifische Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter/Kunden E-Mail: SOC 2. Wenn der Kunde Mitarbeiter/Kunden E-Mail erworben hat, dann gilt der SOC 2-Bericht von Perfex (oder ein gleichwertiger Ersatz) für die Nutzung von Mitarbeiter/Kunden E-Mail durch den Kunden. Der Kunde kann eine Kopie des aktuellsten SOC-2-Berichts von Perfex anfordern.
1.4 Spezifische Sicherheitsmaßnahmen für Communications Control: Der Kunde stimmt zu und erkennt an, dass die Perfex-Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2013 (noch) nicht auf den Perfex-Dienst “Communications Control” anwendbar ist.
2. ZUTRITTSKONTROLLEN.
2.1 Physische Zutrittskontrolle. Perfex wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um Unbefugte daran zu hindern, physischen Zugang zu Personenbezogenen Daten zu erhalten. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen u.a.:
(a) Die Anwendung wird in ISO 27001-zertifizierten Datenzentren gehostet. Der physische Zugang zu diesen Datenzentren ist stark eingeschränkt.
(b) Die Büros von Perfex sind gesichert und der Zugang zu den Büros von Perfex ist auf Mitarbeiter von Perfex sowie autorisierte Reinigungsdienste beschränkt. Mitarbeiter und Reinigungsdienste erhalten Zugangsmedien (wie Schlüssel und Key Card). Gäste werden an der Tür begrüßt und zur Kontaktperson begleitet. Die Ausgabe und Rückgabe der Zugangsmedien wird schriftlich dokumentiert.
2.2 Interne Zugriffskontrolle. Perfex wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Mitarbeiter von Perfex Zugriff auf Personenbezogene Daten erhalten. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören u.a.:
(a) Zugriff auf Personenbezogene Daten des Kunden haben ausgewählte Mitarbeiter von Perfex in folgenden Rollen:
3rd Level Access – Systemadministrator: Personengebundener Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb der zugehörigen Kundeninstanz inkl. Datenbank.
2nd Level Access – Supportadmininistration: Personengebundener Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb der zugehörigen Kundeninstanz, aber keinen Server/Datenbankzugriff.
1st LevelAccess – Customer Success Access: Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb einer Kundeninstanz über die Applikation entsprechend der Freigabe durch den Kunden. Dieser legt auf Applikationsebene die Rechte des Accounts fest (App-Admin, Redakteur, Nutzer etc.). Kein Zugriff auf Datenbanken sowie Login-Daten (E-Mail und Passwort) der einzelnen Nutzer möglich. Dieser Supportzugang ist nicht personengebunden und steht prinzipiell allen Mitarbeitern des Customer Success/Support Teams zur Verfügung.
(b) Die oben definierten Rollen werden ausschließlich an den minimal notwendigen Kreis von Perfex Mitarbeitern vergeben. Die Vergabe der Rollen wird protokolliert und mindestens einmal jährlich überprüft.
2.3 Spezifisch für Mitarbeiter E-Mail: Interne Zugriffskontrolle. Wenn der Kunde Mitarbeiter/Kunden E-Mail erworben hat, ergreift Perfex angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugtes Perfex-Personal Zugriff auf Personenbezogene Daten erhalten, die im Zusammenhang mit Mitarbeiter E-Mail verarbeitet werden. Die Internen Zugriffskontrollen in Bezug auf Mitarbeiter E-Mail umfassen unter anderem Folgendes:
(a) Eine ausgewählte Anzahl von Perfex-Mitarbeitern hat in den folgenden Rollen Zugriff auf Personenbezogene Daten:
Zugriff für Entwickler: Persönlicher Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb der entsprechenden Kundeninstanz, einschließlich der Datenbank.
Zugriff für Customer Success: Persönlicher Zugriff auf die Kundeninstanz im Namen des jeweiligen Admin-Nutzers, aber kein Server- oder Datenbankzugriff.
(b) Die oben definierten Rollen werden ausschließlich an den minimal notwendigen Kreis von Perfex-Mitarbeitern vergeben. Die Vergabe der Rollen wird protokolliert und mindestens einmal jährlich überprüft.
2.4 Communications Control spezifische Interne Zugriffskontrolle: Wenn der Kunde Communications Control Dienste erworben hat, wird Perfex angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Mitarbeiter von Perfex Zugriff auf Personenbezogene Daten erhalten. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören u.a.:
(a) Zugriff auf Personenbezogene Daten des Kunden haben ausgewählte Mitarbeiter von Perfex in folgenden Rollen:
3rd Level Access – Systemadministrator: Personengebundener Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb der zugehörigen Kundeninstanz inkl. Datenbank.
2nd Level Access – Supportadmininistration: Personengebundener Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb der zugehörigen Kundeninstanz, aber keinen Server/Datenbankzugriff.
1st LevelAccess – Customer Success Access: Zugriff auf alle Personenbezogenen Daten innerhalb einer Kundeninstanz über die Applikation entsprechend der Freigabe durch den Kunden. Dieser legt auf Applikationsebene die Rechte des Accounts fest (App-Admin, Redakteur, Nutzer etc.). Kein Zugriff auf Datenbanken sowie Login-Daten (E-Mail und Passwort) der einzelnen Nutzer möglich. Dieser Supportzugang ist nicht personengebunden und steht prinzipiell allen Mitarbeitern des Customer Success/Support Teams zur Verfügung.
(b) Die oben definierten Rollen werden ausschließlich an den minimal notwendigen Kreis von Perfex-Mitarbeitern vergeben. Die Vergabe der Rollen wird protokolliert und mindestens einmal jährlich überprüft.
2.5 Elektronische Zugangskontrolle. Perfex ergreift angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen elektronischen Zugriff auf Personenbezogene Daten erhalten. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören u.a.:
(a) Der Zugang zum Datenverarbeitungssystem ist auf autorisierte Personen beschränkt und erfordert eine Identifizierung und erfolgreiche Authentifizierung durch Benutzername und Passwort unter Verwendung modernster Sicherheitsmaßnahmen.
(b) Authentifizierungsmedien sowie Zugangskennungen für den Zugang zu Datenverarbeitungssystemen sind auf 3rd und 2nd Level Ebene an ein persönliches Credential (Passwort und User ID) geknüpft. Zugänge für temporär beschäftigte Personen (externe Entwickler, Praktikanten, Auszubildende) werden individuell vergeben. Es werden keine wiederverwendbaren Kennungen (z.B. Azubi1) vergeben.
(c) Ein Prozess zur Beantragung, Genehmigung, Vergabe und Rücknahme von Authentifizierungsmedien und Zugangsberechtigungen ist eingerichtet und wird dokumentiert.
(d) Bei mehr als fünf Minuten Inaktivität der Arbeitsstation bzw. des Terminals wird ein kennwortgeschützter Bildschirmschoner mit Hilfe der betriebssystemeigenen Mechanismen automatisch aktiviert.
(e) Arbeitsstationen und Terminals werden bei vorübergehendem Verlassen des Arbeitsplatzes gegen unbefugte Nutzung geschützt (durch manuelle Aktivierung des kennwortgeschützten Bildschirmschoners oder durch Sperrung des Systems).
(f) Passwörter werden mittels Passwortmanager verwaltet und werden mit einer minimalen Komplexität von mindestens 32 Zeichen sowie einem Zeichenmix aus Zahlen, Sonderzeichen sowie Groß- und Kleinbuchstaben generiert.
(g) Der Zugang zu den Arbeitsstationen sowie zum Passwortmanager wird durch ein Passwort geschützt. Das Passwort muss aus mindestens 10 Zeichen bestehen sowie einem Zeichenmix aus Zahlen, Sonderzeichen sowie Groß- und Kleinbuchstaben.
2.6 Trennungskontrolle. Die Test- und Staging-Systeme von Perfex werden logisch von den Produktionssystemen getrennt. Für das Testen ermöglicht Perfex dedizierte Testdaten.
3. PSEUDONYMISIERUNG & VERSCHLÜSSELUNG.
3.1 Verschlüsselung. Die gesamte Kommunikation unserer Systeme über öffentliche Netze wird nach dem Stand der Technik verschlüsselt. Perfex verschlüsselt die Benutzerkennwörter mit Hilfe von Best-Practice One-Way-Hash-Functions, und die Kerndatenbanken werden im Ruhezustand mit Verschlüsselungsschemata verschlüsselt, die den besten Praktiken der Branche entsprechen.
3.2 Pseudonymisierung. Perfex verwendet Pseudonyme zur Speicherung benutzerbezogener Interaktionen, wann immer dies möglich ist.
4. INTEGRITÄT.
4.1 Weitergabekontrolle. Daten werden ausschließlich unter Verwendung des verschlüsselten HTTPS Protokolls ausgetauscht.
4.2 Eingabekontrolle. Die Aktivitäten des Kunden im Zusammenhang mit der Anlage und Aktualisierung von Nutzerdatensätzen werden protokolliert.
5. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT.
Perfex hat ein System entwickelt, das dazu dient, Dienstunterbrechungen aufgrund von Naturkatastrophen, Hardware-Ausfällen oder anderen unvorhergesehenen Katastrophen oder Unglücksfällen zu minimieren. Der Disaster Recovery-Ansatz von Perfex umfasst:
(a) Einsatz hochmoderner Dienstleistungsanbieter, die bei der Erbringung der Dienstleistungen unterstützen.
(b) Backups. Perfex führt auf allen relevanten Systemen tägliche Backups durch, die bis zu einem Monat gespeichert werden und auf der Grundlage identifizierter Vorfälle zur Wiederherstellung zur Verfügung stehen.
(c) Dual-Mode. Alle Produktionssysteme laufen mindestens im Dual-Mode, um ein schnelles Failover zu ermöglichen.
(d) Disaster Recovery Plan. Das Disaster Recovery Programm von Perfex konzentriert sich auf technische Katastrophen für den Betrieb der Perfex-Plattform und umfasst Pläne für verschiedene Szenarien sowie regelmäßige Schulungen für das Recovery Team. Das Team ist daher in der Lage, in Notfällen Daten wiederherzustellen.
6. PRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG.
6.1 Datenschutz-Management. Perfex hat für die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten Prozesse und Arbeitsabläufe definiert. Die Kontrolle der Umsetzung findet regelmäßig durch das Security-Team und das Legal-Team statt.
6.2 Schulung. Alle Mitarbeiter von Perfex erhalten jährlich eine Schulung zum Thema Sicherheits- und Datenschutzbewusstsein.
6.3 Kundenanweisungen. Die Personen, die seitens Perfex befugt sind, Anweisungen des Kunden anzunehmen und auszuführen, werden von Perfex verbindlich festgelegt. In der Regel sind dies der Account Manager des Kunden sowie Mitarbeiter des Customer Success und Support-Teams von Perfex.
Diese Mitteilungs- und Löschungsrichtlinien gelten ab dem 1. Dezember 2022.
Für Urheberrechtshinweise müssen Sie zunächst entweder ein Urheberrecht besitzen oder die Befugnis haben, im Namen eines Rechteinhabers zu handeln. Wenn dies der Fall ist und Sie melden möchten, dass ein Dritter das Material auf oder über die Webseite oder den Dienst von Perfex verletzt, senden Sie bitte eine Mitteilung an die untenstehende Adresse, die alle folgenden Punkte enthält, und wir werden geeignete Maßnahmen ergreifen:
Per Post:
Zu Händen LEGAL – IP NOTICE,
Perfex c/o Syntico GmbH
Meußlitzer Straße 47
01259 Dresden, Germany
(und eine Kopie per E-Mail an die untenstehende E-Mail-Adresse)
Per E-Mail:
legal@perfex-crm.de mit „[IP NOTICE]” im Betreff.
Wenn Sie einen Urheberrechtshinweis einreichen, stellen wir dem Kunden oder Nutzer, der den Inhalt hochgeladen hat, der Ihrer Meinung nach eine Verletzung darstellt, immer eine Kopie Ihrer Mitteilung zur Verfügung.
Wir werden dann die Mitteilung gemäß geltendem Recht überprüfen und beantworten. Bitte beachten Sie, dass je nach geltendem Recht der Nutzer oder Kunde, der den Inhalt veröffentlicht hat, ein Recht auf Stellungnahme hat, und wir möglicherweise verpflichtet sind, den Inhalt „zurückzustellen“.
Wenn Sie ein Markeninhaber oder Vertreter des Inhabers sind und glauben, dass Inhalte, die über eine oder mehrere unserer Webseiten oder Dienste verfügbar sind, eine oder mehrere Ihrer Marken verletzen, senden Sie uns bitte eine Mitteilung mit den Informationen, die auch für einen Urheberrechtshinweis angefordert wurden, wie oben beschrieben. Wir werden diese Mitteilungen ähnlich wie die Mitteilungen über Urheberrechtsverletzungen in dem oben beschriebenen Verfahren behandeln und können die Mitteilung an den Kunden oder Nutzer weitergeben, der den Inhalt hochgeladen hat, der Ihrer Meinung nach eine Verletzung darstellt.
Die vorstehend beschriebenen Verfahren schränken unsere Möglichkeit nicht ein, andere Rechte geltend zu machen oder Maßnahmen zu ergreifen, die uns zur Ahndung mutmaßlicher Verstöße zur Verfügung stehen.
Diese Acceptable Use Policy gilt ab dem 1. Dezember 2022.
Diese Acceptable Use Policy („AUP“) beschreibt zulässiges und unzulässiges Verhalten bei der Nutzung durch „Sie“, einen Kunden oder Nutzer einer Perfex-Plattform, und durch Perfex. Wenn Sie Kunde von Perfex sind, dann bezeichnet „Perfex“ oder „wir“ die Einheit der Syntico-Gruppe, mit der Sie eine Vereinbarung getroffen haben, ansonsten die Syntico GmbH.
Diese AUP kann sich mit dem Wachstum und der Weiterentwicklung von Perfex ändern; daher sollten Sie diese AUP regelmäßig auf Aktualisierungen und Änderungen überprüfen. Begriffe, die großgeschrieben sind, aber nicht in dieser AUP definiert sind, haben die gleiche Bedeutung wie in der zwischen Ihnen und Perfex geltenden Vereinbarung.
Was passiert, wenn ein Verstoß gegen diese AUP vorliegt?Wenn wir der Ansicht sind, dass ein Verstoß gegen die AUP vorsätzlich oder wiederholt begangen wurde oder glaubhaft ist oder ein Risiko für andere Nutzer, unsere Kunden, die Perfex-Plattform oder Dritte darstellt, können wir Ihren Zugang aussetzen oder kündigen.
In Verbindung mit der Nutzung der Perfex-Dienste oder sonstiger Perfex-Software, der Perfex-Webseite oder -Systeme (zusammen die „Perfex-Plattform“) ist es Ihnen nicht gestattet:
Perfex kann bei Verstößen gegen diese AUP nach eigenem Ermessen den Zugang zur Perfex-Plattform aussetzen oder kündigen, um Schäden für andere Parteien zu verhindern oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Perfex-Plattform zu wahren. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt Perfex vorbehalten.
Diese Markennutzungsrichtlinie gilt ab dem 1. Dezember 2022.
Diese Richtlinie legt die Verwendung der Marken von Perfex fest. Wenn Sie die Erlaubnis erhalten, die Marken von Perfex zu verwenden, müssen Sie immer diese Trademark Usage Policy („TUP“) befolgen, und Perfex besitzt ausschließlich jeglichen Firmenwert, der durch die Verwendung der Marken von Perfex entsteht.
Sie dürfen die Marken, Produktnamen, Dienstnamen und andere Namen von Perfex im Text verwenden, um auf die von uns bereitgestellten Dienste, Produkte und anderen Technologien von Perfex zu verweisen, aber nur, wenn Sie diese TUP befolgen und Ihre Verwendung fair, korrekt und nicht irreführend ist.
Zu den Marken von Perfex gehört die folgende Liste. Das Fehlen einer Perfex-Marke, eines Produktnamens, eines Servicenamens oder eines anderen Namens in dieser Liste bedeutet keinen Verzicht auf die geistigen Eigentumsrechte von Perfex.
PERFEX – Marke oder eingetragene Marke in Deutschland, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderswo.
PERFEX LOGO – Warenzeichen oder eingetragenes Warenzeichen in der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderswo.
Diese Servicespezifischen Bedingungen gelten ab dem 01. Dezember 2022.
Unterstützte Betriebssysteme. Perfex bietet Mobile Apps für gängige Versionen von iOS und Android sowie für alle anderen in der Dokumentation beschriebenen mobilen Betriebssysteme an (derzeit verfügbar unter https://www.perfex-crm.de/technische-voraussetzungen/).
Support für Mobile Apps. Perfex bietet Supportleistungen nur für die jeweils zuletzt veröffentlichte Version der dem Kunden von Perfex zur Verfügung gestellten Mobilen Apps an. Mobile Apps sind kompatibel mit der aktuellen Release-Version der unterstützten Betriebssysteme, wie in der Dokumentation beschrieben (derzeit verfügbar unter https://www.perfex-crm.de/technische-voraussetzungen/).
App Store Anforderungen. In Bezug auf Mobile Apps muss Perfex bei der Entwicklung der Mobilen Apps die relevanten Nutzungsbedingungen oder andere damit zusammenhängende Vereinbarungen berücksichtigen, die vom jeweiligen App Store zur Verfügung gestellt werden, und die Perfex und dem Kunden bei der Einreichung der Mobilen Apps im jeweiligen App Store helfen können. Von Zeit zu Zeit kann Perfex die Funktionalität der Mobilen Apps aktualisieren, um relevante Nutzungsbedingungen und Anforderungen des App Stores zu berücksichtigen.
Einreichungen im App Store. Alle Einreichungen von Mobilen Apps in einen App Store werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, vom Kunden vorgenommen, und der Kunde ist für die Einhaltung der entsprechenden Bedingungen in allen App Stores verantwortlich. Der Kunde kann aufgefordert werden, sich für einen bestimmten Account bei einem App Store-Anbieter anzumelden, um die Einreichung von Mobilen Apps zu ermöglichen. Perfex wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden bei der Einreichung im App Store zu unterstützen, einschließlich der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen oder Informationen über die Mobilen Apps, die Perfex zur Verfügung stehen. Die Bestellung des Kunden (einschließlich aller Implementierungs- oder Onboardingsdienste) kann zusätzliche Dienstleistungen beschreiben, die von Perfex für App Store-Einreichungen erbracht werden.
Bereitstellung nicht gelisteter Apps für iOS-Apps. Für einige iOS-Apps kann Perfex den Vertrieb über den Apple-Vertriebsprozess von nicht gelisteten Apps anbieten. Zur Klarstellung wird angemerkt, dass der Kunde in diesen Situationen für die Verteilung und Nutzung der iOS Mobile Apps gemäß der Vereinbarung verantwortlich bleibt.
Keine Zahlungen für Downloads aus dem App Store. Der Kunde darf die Mobilen Apps im jeweiligen App Store nicht gegen eine Gebühr (weder eine einmalige Gebühr noch ein Abonnement) anbieten, es sei denn, er hat dies mit Perfex gesondert schriftlich vereinbart.
Branding von Mobilen Apps. Für bestimmte Pläne bietet Perfex die Option an, die Mobilen Apps mit dem Branding des Kunden zu individualisieren. Logos und jegliches Branding der Mobilen Apps sind „Inhalte“ wie in der Vereinbarung definiert. Dem Kunden steht das ausschließliche Recht an jeglichem Goodwill zu, der dadurch entsteht, dass Perfex das Branding des Kunden (einschließlich aller Marken) im Rahmen der Vereinbarung nutzt. Jede Änderung des Brandings von Mobilen Apps nach der ersten Auswahl kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, die zwischen dem Kunden und Perfex in einer Bestellung vereinbart werden müssen.
Updates für Mobile Apps. Von Zeit zu Zeit kann Perfex neue Versionen der Mobilen Apps zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich: (i) wenn der Kunde die Mobilen Apps über App Stores verteilt, Updates unverzüglich (und bei sicherheitsrelevanten Notfall-Updates innerhalb von 48 Stunden) an den App Store übermitteln. Der Kunde muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um seine Autorisierten Nutzer zum Updaten der Mobilen Apps zu veranlassen; (ii) wenn der Kunde die Mobilen Apps über das Mobile Device Management verteilt, die Mobilen App unverzüglich (und innerhalb von 48 Stunden bei sicherheitsrelevanten Notfall-Updates) auf den von ihm verwalteten Geräten zu updaten; und (iii) wenn der Kunde die Mobilen Apps über eine Download-Seite verteilt, die Mobile App unverzüglich (und innerhalb von 48 Stunden bei sicherheitsrelevanten Notfall-Updates) auf der entsprechenden Download-Seite zu updaten. Der Kunde muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um seine Autorisierten Nutzer zum Updaten der Mobilen Apps zu veranlassen. Wenn es für die Sicherheit des Perfex-Dienstes vernünftigerweise erforderlich ist, kann Perfex ältere Versionen von Mobilen Apps vom Zugriff auf den Perfex-Dienst ausschließen.
Vom Kunden gewünschte Änderungen, die ein Update der Mobilen App-Version erfordern. Einige vom Kunden gewünschte Änderungen, wie z.B. an der Konfiguration oder der Benutzeroberfläche der Mobilen App, können es erforderlich machen, dass eine neue Version einer Mobilen App für die Verteilung erstellt werden muss. Perfex unterstützt diese Änderungen wie in der entsprechenden Bestellung beschrieben, einschließlich des entsprechenden Customer Enablement Plans, der in den Richtlinien für Customer Enablement und Support beschrieben ist. Sofern der Kunde keinen Plan mit On-Demand Mobilen Apps erworben hat (siehe unten), werden die Änderungen in der nächsten geplanten Major-Version-Release der Mobilen App verfügbar gemacht. Zu den Änderungen, die ein neues Mobile App-Build erfordern, gehören unter anderem Lokalisierungen, App-Grafiken, Support-E-Mail-Adresse, App-Name und benutzerdefinierte Schriftarten. Das Support-Team von Perfex kann Ihnen helfen, festzustellen, ob eine gewünschte Änderung eine neue Version der Mobilen App erfordert. Zum Beispiel stellt Perfex dringende Bug-Fixes und Standard-Releases für alle Kunden zur Verfügung.
Android Mobile App Verteilung in China (VRC). Wenn der Kunde die Mobilen Apps in China (VRC) zusätzlich zu anderen globalen App Stores auch über lokale chinesische (VRC) App Stores für Android verteilen möchte, kann dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die zwischen dem Kunden und Perfex in einer Bestellung vereinbart werden müssen.
Wenn die Android Mobile App Verteilung in China (VRC) in der Bestellung des Kunden ausgewählt wird, ist die Verteilung auf die Anzahl der in der Bestellung aufgeführten Android App Stores beschränkt. Die Auswahl der Android App Stores erfolgt durch den Kunden aus der zur Verfügung gestellten Liste. Update-Einreichungen für Major Releases sind inbegriffen, für zusätzliche Update-Releases können jedoch zusätzliche Gebühren anfallen.
Bitte beachten Sie, dass Android App Store-Einreichungen keine Garantie der Leistungserbringung hinsichtlich der Perfex-Dienste in China (VRC) darstellen und dass aufgrund lokaler Internetbeschränkungen in China (VRC) die Ladezeiten sowie die Verfügbarkeit von Push-Benachrichtigungen auf Android-Geräten variieren können. Bei Namensänderungen für die Mobile App in Android App Stores in China fallen aufgrund der lokalen Anforderungen an die Ausstellung von Urheberrechtszertifikaten zusätzliche Gebühren an (die in einer separaten Bestellung zu vereinbaren sind). Die Fristen für die Verfügbarkeit und Einreichung hängen von der Verfügbarkeit und Antwortzeit der Nationalen Behörde für Urheberschutz (National Copyright Administration of the PRC, NCAC), der lokalen Anbieter für die Einreichungen und der Android App Stores selbst ab. Bitte beachten Sie zudem, dass für die Einreichung in Android App Stores in China möglicherweise lokale chinesische Inhalte und chinesische Versionen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung (in allen Fällen werden diese vom Kunden bereitgestellt) als Teil des Einreichungsprozesses erforderlich sind.
Benutzerdefiniertes B2B & Apple Business Manager. Für einige iOS Apps kann Perfex die Verteilung über Apples Benutzerdefinierte B2B Option und den Apple Business Manager (oder einen ähnlichen von Apple angebotenen Dienst) anbieten. Bei dieser Methode veröffentlicht Perfex die iOS Mobilen App(s) in ihrem eigenen Account und bietet sie dann dem Kunden zur Verteilung über den Account des Kunden an. Zur Klarstellung, der Kunde bleibt für die Verteilung und die Nutzung der iOS Mobilen Apps verantwortlich, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Browser-Kompatibilität für die Web App. Perfex stellt die Web App für gängige Browser-Versionen zur Verfügung, wie in der Dokumentation beschrieben (derzeit verfügbar unter https://www.perfex-crm.de/technische-voraussetzungen/).
Benutzerdefinierte Domains oder Subdomains (Web App). Im Rahmen der Web App hat der Kunde die Möglichkeit, eine benutzerdefinierte Subdomain auf perfex-crm.de einzurichten oder einen benutzerdefinierten Domainnamen für den Zugriff auf die Web App auszuwählen. Alle benutzerdefinierten Subdomains oder benutzerdefinierten Domains sind „Inhalte“ wie in der Vereinbarung definiert. Dem Kunden steht das ausschließliche Recht an jeglichem Goodwill zu, der dadurch entsteht, dass Perfex das Branding benutzerdefinierter Subdomains oder benutzerdefinierter Domains (einschließlich aller Marken) im Rahmen der Vereinbarung nutzt. Jede Änderung von benutzerdefinierten Domains oder Subdomains nach der ersten Auswahl kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein, die zwischen dem Kunden und Perfex in einer Bestellung vereinbart werden müssen.
Web-Sandbox. Sofern dies in der entsprechenden Bestellung angegeben ist, stellt Perfex eine Sandbox Web App zur Verfügung, die als Subdomain von perfex-crm.de verfügbar ist und mit der Änderungen getestet/in der Vorschau angezeigt werden können, bevor sie in die Produktion übernommen werden. Die Änderungen können aus neuen Produktfeatures oder anderen gewünschten Änderungen bestehen. Die Web-Sandbox enthält eine Reihe von Beispieldaten und Änderungen, die, falls genehmigt, separat in die Produktion implementiert werden.
Die Web-Sandbox kann z.B. von Admin-Nutzern verwendet werden, um neue Ideen auszuprobieren, bevor diese auf die Live-Version der Perfex-Dienste angewendet werden.
Bestimmte Success-Pläne beinhalten zusätzliche Features, sofern dies in der entsprechenden Bestellung angegeben ist.
Sandbox Mobile App. Sofern dies in der entsprechenden Bestellung angegeben ist, stellt Perfex Mobile Apps zur Verfügung, die mit der Web-Sandbox verbunden sind, mit der Änderungen an den Mobilen Apps getestet/in der Vorschau angezeigt werden können, bevor die Änderungen in die Produktion übernommen werden. Die Änderungen können aus neuen Produktfeatures oder anderen Änderungswünschen bestehen.
On-Demand Mobile Apps. Einige vom Kunden gewünschte Änderungen, z.B. an der Konfiguration oder der Benutzeroberfläche der Mobilen Apps, erfordern möglicherweise, dass für die Verteilung eine neue Version der Mobilen App gebaut werden muss. Sofern dies in der entsprechenden Bestellung angegeben ist, stellt Perfex On-Demand Mobile Apps zur Verfügung, d.h. Perfex stellt eine neue Version der entsprechenden Mobilen Apps zur Verfügung und stellt diese für die Verteilung zwischen den normalen Releasezyklen der Mobilen App-Versionen zur Verfügung. Wenn keine On-Demand Mobile App angefordert wird, werden die Änderungen in der nächsten geplanten Version-Release der Mobilen App zur Verfügung gestellt. Zu den Änderungen, die ein neues Mobile App-Build erfordern, gehören unter anderem Lokalisierungen, App-Grafiken, Support-E-Mail-Adresse, App-Name und benutzerdefinierte Schriftarten. Das Support-Team von Perfex kann Ihnen helfen, festzustellen, ob eine gewünschte Änderung eine neue Version der Mobilen App erfordert. Zum Beispiel stellt Perfex dringende Bug-Fixes und Standard-Releases für alle Kunden zur Verfügung.
Nutzerbasierte Lizenzen. Nutzerbasierte Lizenzen gelten pro Nutzer; ein Nutzer kann mit denselben Anmeldeinformationen plattformübergreifend auf die Perfex-Dienste zugreifen (z.B. über mehrere mobile Geräte und über das Internet) und wird immer noch als ein Nutzer gezählt.
Eingeladene Autorisierte Nutzer. Nutzerbasierte Lizenzen auf der Grundlage von Eingeladenen Autorisierten Nutzern werden auf der Grundlage von Einladungen für Autorisierte Nutzer, dem entsprechenden Perfex-Dienst beizutreten, berechnet. Die Zählung der Eingeladenen Autorisierten Nutzer basiert auf den in den Perfex-Diensten verfügbaren Daten. Deaktivierte Nutzer (zuvor eingeladene Autorisierte Nutzer, die die Einladungen angenommen und sich registriert haben und dann im entsprechenden Perfex-Dienst deaktiviert wurden) werden nicht zur Gesamtzahl der Eingeladenen Autorisierten Nutzer gezählt. Für Kunden, die SSO-Integrationen, einschließlich SCIM, SAML oder OIDC, verwenden, ohne die vollständigen eingeladenen Nutzer regelmäßig mit den Perfex-Diensten zu synchronisieren, wird die Möglichkeit, sich durch die SSO-Integration bei den Perfex-Diensten anzumelden und zu registrieren, als „Einladung“ gezählt.
Papierkorb Feature. Nur bei spezifischen Perfex-Diensten, bewegen sich bestimmte Elemente von Kundendaten, beim Löschen in den „Papierkorb“ und verbleiben dort für 30 Tage; danach werden diese Elemente automatisch und dauerhaft gelöscht, wie in der Dokumentation näher beschrieben. Während des 30-Tage-Fensters können bestimmte Typen von Autorisierten Nutzern in den Papierkorb gehen und Elemente im Papierkorb wiederherstellen oder dauerhaft löschen, bevor die 30 Tage abgelaufen sind. Eine Wiederherstellung nach einer dauerhaften Löschung ist nicht möglich.
Benutzerdefinierte Schriftarten. Der Kunde kann die Möglichkeit haben, eine alternative Schriftart im Perfex-Dienst zu verwenden. Schriftarten, die vom Kunden speziell für die Verwendung im Perfex-Dienst angefragt und zur Verfügung gestellt werden, sind „Kundendaten“, wie in der Vereinbarung definiert. Vor der Implementierung einer angefragten benutzerdefinierten Schriftart kann Perfex angemessene Unterlagen anfordern, die belegen, dass der Kunde eine entsprechende Lizenz für die Nutzung der Schriftart im Perfex-Dienst hat. Zur Klarstellung, der Kunde muss alle benutzerdefinierten Schriftdateien zur Verfügung stellen und Perfex wird weder Schriftarten für den Kunden kaufen noch mit dem Schriftarten-Anbieter des Kunden eine separate Dokumentation hinsichtlich der Verwendung von Schriftarten unterzeichnen.
Benutzerdefinierte Icons. Der Kunde kann die Möglichkeit haben, benutzerdefinierte Icons im Perfex-Dienst zu verwenden. Icons, die vom Kunden speziell für die Verwendung im Perfex-Dienst angefordert und zur Verfügung gestellt werden, sind „Kundendaten“ gemäß der Definition in der Vereinbarung. Der Kunde muss sicherstellen, dass er über alle notwendigen Rechte verfügt, um ein Benutzerdefiniertes Icon im Perfex-Dienst zu verwenden.
Richtlinien zur Speicherung und fairen Nutzung. Perfex-Dienste sind nicht als Archivierungsdienst gedacht. Solange der Kunde im Rahmen der üblichen Nutzung des Perfex-Dienstes bleibt, wird Perfex den Speicherplatz des Kunden nicht begrenzen.
Ausgeschlossene Nutzungsbereiche. Der Kunde darf die Perfex-Dienste nicht nutzen: (i) im Zusammenhang mit medizinische Geräte, unabhängig davon, ob sie von einer nationalen oder regionalen Regulierungsbehörde für Medizin oder Gesundheitswesen reguliert werden oder nicht; und (ii) in Anwendungsbereichen, in denen die Nutzung der Perfex-Dienste oder deren Aussetzung (ganz oder teilweise) das Potenzial hat, Tod oder Körperverletzung zu verursachen oder dazu beizutragen.
Änderungen an diesen Servicespezifischen Bedingungen, wenn der Kunde automatische Verlängerung hat. Wenn der Kunde während der Abonnementdauer automatische Verlängerung hat und Perfex die Servicespezifischen Bedingungen ändert, die für einen spezifischen Perfex-Dienst relevant sind, der mehr als 120 Tage vor dem Datum der automatischen Verlängerung im Rahmen einer Bestellung erworben wurde, tritt die geänderte Version der Servicespezifischen Bedingungen mit der nächsten Verlängerung des Kunden in Kraft.
PROBEABONNEMENTS UND BETA-RELEASES.
Optionale Probeabonnements und Beta-Releases. Perfex kann dem Kunden einen Perfex-Dienst oder Perfex-Code kostenlos oder auf Probe („Probeabonnement“) oder „Alpha“-, „Beta“- oder andere Vorversionen der Perfex-Dienste, des Perfex-Code, der Integrationen oder Features („Beta-Releases“), die für den Kunden optional nutzbar sind, zur Verfügung stellen. Dieser Abschnitt gilt für alle Probeabonnements oder Beta-Releases und ersetzt alle anderslautenden Bestimmungen in der Vereinbarung.
Haftungsausschluss für Probeabonnements und Beta-Releases. Perfex kann sich nach eigenem Ermessen nach Treu und Glauben bemühen, den Kunden bei Probeabonnements oder Beta-Releases zu unterstützen. Nichtsdestotrotz und ohne die anderen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen in der Vereinbarung zu beschränken, stimmt der Kunde zu, dass alle Probeabonnements oder Beta-Releases „wie sie sind“ und „nach Verfügbarkeit“ bereitgestellt werden ohne jegliche Garantie, Gewährleistung, Support, Wartung, Speicherung, SLA oder Freistellungspflichten von Perfex. Für Beta-Releases erkennt der Kunde weiterhin an und stimmt zu, dass Beta-Releases möglicherweise nicht vollständig oder voll funktionsfähig sind und Bugs, Fehler, Auslassungen und andere Probleme enthalten können, für die Perfex nicht verantwortlich ist. Demnach geschieht die Nutzung von Beta-Releases auf eigenes Risiko des Kunden. Perfex gibt keine Zusagen, dass zukünftige Versionen von Beta-Releases veröffentlicht werden oder zu den gleichen kommerziellen oder anderen Bedingungen verfügbar sein werden. Perfex kann das Recht des Kunden, ein Probeabonnement oder eine Beta-Release zu nutzen, jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Haftung kündigen.
Haftungsbeschränkung für Probeabonnements und Beta-Releases. Für Probeabonnements oder Beta-Releases wird die Gesamthaftung von Perfex insgesamt nicht zweihundertfünfzig EUR (€250) oder den entsprechenden Gegenwert in GBP oder USD, abhängig von der Währung in der Bestellung des Kunden, übersteigen.
Dieser Abschnitt über Probeabonnements und Beta-Releases bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung gültig.
AGGREGIERTE UND ANONYME DATEN.
„Aggregierte und Anonyme Daten“ sind: (i) Daten, die durch Aggregation von Kundendaten mit anderen Daten erzeugt werden, so dass die Ergebnisse in Bezug auf den Kunden oder seine Nutzer nicht persönlich identifizierbar sind; und (ii) anonyme Erkenntnisse, Protokolle und Daten über die Nutzung des Perfex-Dienstes.
Aggregierte und Anonyme Daten. Der Kunde stimmt zu, dass Perfex das Recht hat, Aggregierte und Anonyme Daten zu generieren, und dass Aggregierte und Anonyme Daten Perfex-Technologie darstellen, die Perfex während oder nach Ablauf der Laufzeit der Vereinbarung für jeden Geschäftszweck verwenden kann (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Entwicklung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen von Perfex). Zur Klarstellung, Perfex verwendet Aggregierte und Anonyme Daten nur extern in einer de-identifizierten (anonymen) Form, die den Kunden, Autorisierte Nutzer oder Nicht Registrierte Nutzer nicht identifiziert und von der alle Persistent Identifier (anonymisiert in einer solchen Weise, dass eine Person nicht oder nicht mehr identifizierbar ist) entfernt sind. Der Kunde ist nicht verantwortlich für die Verwendung von Aggregierten und Anonymen Daten durch Perfex.
Dieser Abschnitt über Aggregierte und Anonyme Daten bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung gültig.
REGULIERTE DATEN
EUROPÄISCHE UNION, EWR, VEREINIGTES KÖNIGREICH UND SCHWEIZ
Für die Nutzung der Perfex-Dienste in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz gilt Folgendes:
„Besondere Kategorien Personenbezogener Daten“ sind die besonderen Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung (2016/679) („DSGVO“) oder gleichwertiger Rechtsvorschriften, einschließlich der Offenlegung der rassischen oder ethnischen Herkunft, der politischen Meinungen, der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder der Gewerkschaftszugehörigkeit, und die Verarbeitung genetischer Daten, biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Ausrichtung einer natürlichen Person.
„Regulierte Daten“ wie in der Vereinbarung definiert, umfassen auch die folgenden Besonderen Kategorien Personenbezogener Daten: Genetische Daten und biometrische Daten.
USA
Für die Nutzung der Perfex-Dienste in den USA gelten folgende Bestimmungen:
„HIPAA“ bezeichnet den „Health Insurance Portability and Accountability Act“ sowie damit zusammenhängende Änderungen und Regelungen, in der jeweils aktualisierten oder ersetzten Fassung.
Nichtkonformität mit HIPAA (es sei denn, es besteht ein BAA). Der Kunde erkennt an, dass Perfex kein Business Associate oder Subcontractor (gemäß Definition dieser Begriffe in HIPAA) ist und dass der Perfex-Dienst nicht HIPAA-konform ist, es sei denn, Perfex hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart und der Kunde und Perfex haben gemeinsam ein Business Associate Agreement („BAA“) abgeschlossen.
„ITAR Daten“ bezeichnet alle Daten oder Informationen, die unter die International Trafficking in Arms Regulations fallen, sowie damit zusammenhängenden Änderungen und Regelungen, in der jeweils aktualisierten oder ersetzten Fassung.
„Regulierte Daten“ wie in der Vereinbarung definiert, umfassen auch HIPAA-regulierte Daten (es sei denn, Perfex hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart), ITAR Daten sowie Daten, die unter den „Gramm-Leach-Bliley Act“ (oder verwandte Regelungen oder Vorschriften) fallen.
PLUGINS UND BENUTZERDEFINIERTE WIDGETS
Plugins mit Drittanbieterdiensten. Um zu funktionieren, erfordern bestimmte Standard Perfex-Plugins auch einen Account oder ein Abonnement mit Drittanbietern, wie z.B. Facebook Pages, SurveyMonkey oder Google Maps. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Möglichkeiten eines Drittanbieterdienst-Abonnements die Perfex-Dienste und die Zwecke, für die der Kunde die Perfex-Dienste nutzen möchte, unterstützen. Falls das Abonnement des Kunden für die Drittanbieterdienste gekündigt oder ausgesetzt wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung von Perfex in Bezug auf die relevanten Perfex Plugins.
Benutzerdefinierte Widgets. Der Kunde kann die Option haben, Widgets, die entweder vom Kunden selbst oder in seinem Auftrag erstellt wurden, oder Widgets, die von Dritten (nicht Perfex oder Verbundene Unternehmen von Perfex) entwickelt wurden, zu den Perfex-Diensten hinzuzufügen oder zu integrieren („Benutzerdefinierte Widgets“). Benutzerdefinierte Widgets sind „Drittanbieterdienste“, wie in der Vereinbarung definiert.
Nutzung von Mitarbeiter E-Mail durch den Kunden. Die Nutzung des Perfex-Dienstes „Mitarbeiter E-Mail“ durch den Kunden unterliegt der Vereinbarung und den folgenden ergänzenden Bestimmungen und Bedingungen.
Mitarbeiter E-Mail ermöglicht es dem Kunden, über den Perfex E-Mail-Designer. (together „E-Mail Web App“) oder (falls verfügbar) über den jeweiligen E-Mail-Client des Kunden strukturierte E-Mail-Newsletter für die Mitarbeiter des Kunden und andere interne Zielgruppen, wie z. B. Auftragnehmer des Kunden (zusammen „E-Mail-Empfänger“) zu erstellen und zu versenden.
Nutzungsumfang. Im Gegensatz zu anderen Perfex-Diensten beinhaltet der Nutzungsumfang des Kunden numerische Grenzen für E-Mail-Empfänger. Die numerischen Grenzen für E-Mail-Empfänger werden auf der Grundlage der Anzahl der eindeutigen E-Mail-Adressen berechnet, an die ein bestimmter E-Mail-Newsletter zu einem bestimmten Zeitpunkt gesendet wird. Wenn der Kunde einen E-Mail-Newsletter an mehr E-Mail-Empfänger sendet, als in der entsprechenden Bestellung angegeben, überschreitet der Kunde seinen Nutzungsumfang.
E-Mail-Tracking und -Analysen. Mitarbeiter E-Mail verfügt über eigene Analysefunktionen, die es dem Kunden ermöglichen, den Erfolg von E-Mail-Newslettern über erweiterte Analysen und Berichte zu analysieren. Um die Reichweite von E-Mail-Newslettern zu verfolgen, können Technologien wie Pixel und Cookies verwendet werden. Der Kunde muss prüfen, ob die Verwendung dieser Technologien durch den Kunden nach geltendem Recht zulässig ist.
Die Einhaltung des geltendem Rechts durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Mitarbeiter E-Mail ausschließlich für die interne Kommunikation des Kunden zu verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen einzuholen und alle sonstigen Maßnahmen (z.B. Informationen) zu ergreifen, die nach geltendem Recht erforderlich sind.
Verpflichtungen des Kunden bei Spam-Beschwerden. E-Mail-Empfänger sollen die Möglichkeit haben, die E-Mails des Kunden als „Spam“ zu markieren. Der Kunde versteht, dass die Perfex-Dienste durch die Anzahl der Spam-Beschwerden in Bezug auf die E-Mails des Kunden beeinträchtigt werden können. Der Kunde stimmt zu, dass Perfex die Spam-Beschwerden von E-Mail-Empfängern überwachen kann. Der Kunde erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass Perfex die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um seine eigenen Interessen zu schützen und Schaden oder Haftung gegenüber Kunden oder anderen Dritten zu verhindern. Diese Maßnahmen können die Aussetzung des Zugriffs auf den Perfex-Dienst oder die Beendigung der Vereinbarung in Übereinstimmung mit dieser umfassen. Der Kunde wird unverzüglich die Anweisungen von Perfex befolgen, um jegliche Risiken im Zusammenhang mit Spam-Beschwerden in Bezug auf die Nutzung der Perfex-Dienste durch den Kunden zu mindern.
Zugriff auf Kundeninhalte. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass alle Inhalte, die Teil eines E-Mail-Newsletters sind, einschließlich Mediendateien, für jeden E-Mail-Empfänger sichtbar sind und von einem E-Mail-Empfänger weitergeleitet werden können. Alle zusätzlichen Zugriffsbeschränkungen, die vom Kunden in Bezug auf andere Perfex-Dienste aktiviert oder implementiert wurden, gelten nicht für Mediendateien, die in E-Mail-Newslettern enthalten sind und über Mitarbeiter E-Mail versendet werden. Der Kunde ist allein für die Konfiguration der E-Mail-Empfängerlisten verantwortlich, und Perfex ist nicht für den Zugriff auf oder die Nutzung von E-Mail-Newslettern außerhalb der Perfex-Dienste verantwortlich, wie z. B. E-Mail-Newsletter, die von E-Mail-Empfängern weitergeleitet werden.
Aktualisierte Definitionen. Wenn der Kunde Mitarbeiter E-Mail verwendet, gelten die folgenden Definitionen, wie sie in der Vereinbarung definiert sind, einschließlich der folgenden Ergänzungen:
„Kundendaten“ umfassen: (i) alle herunterladbaren Ausgaben oder Berichte, die aus der Nutzung von Mitarbeiter-E-Mails durch den Kunden resultieren, und (ii) gegebenenfalls von Perfex im Namen des Kunden erstellte E-Mail-Vorlagen.
„Admin-Nutzer“ umfasst die Rollen Parent Admin und Admin, wie sie unter https://support.perfex-crm.de/XXXXXXX näher definiert sind.
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